Mindestumsatz / Finanzielle Leistungsfähigkeit
Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 09.09.2026, 11:00 Uhr (noch 29 Tage)
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG) ist der kommunale Entsorger im Rhein-Sieg-Kreis. Zur Abdeckung ihres Strombedarfs benötigt die RSAG ab dem 01.01.2027 einen neuen Stromliefervertrag auf der Basis eines flexiblen Beschaffungs- und Portfoliomodells für die in der Lieferstellenliste aufgeführten Standorte und Abnahmestellen Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Gegenstand des Auftrags ist die vollständige und unterbrechungsfreie Lieferung des erforderlichen Netzbezugs einschließlich aller zur Durchführung der Belieferung notwendigen energiewirtschaftlichen Leistungen. Hierzu gehören insbesondere Bilanzierung, Mengen- und Portfoliobewirtschaftung, Preisfixierungen, Abrechnung, Marktkommunikation und Reporting nach Maßgabe insbesondere der Leistungsbeschreibung und der jeweils einschlägigen Preisgruppenanlage sowie des Stromliefervertrags. Die ausgeschriebenen Lieferstellen werden abhängig von Messung, Bilanzierung und Preisbildungslogik unterschiedlichen Preisgruppen zugeordnet. Die verbindliche Zuordnung jeder Lieferstelle ergibt sich aus der gesonderten Lieferstellenliste. - Preisgruppe 1 - RLM: Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung oder einer sonstigen messwertbasierten Bilanzierung, für die ein flexibles Terminmarkt- und Spotmarktmodell gilt. - Preisgruppe 2 - SLP: Lieferstellen mit Standardlastprofil, für die ein jährlich fixierter strukturierter Arbeitspreis mit einem aggregierten Mengentoleranzband gilt. Die Preisgruppen sind keine Lose. Sie bilden unterschiedliche Preis- und Abrechnungsmodelle innerhalb eines einheitlichen Lieferauftrags. Der Zuschlag wird einheitlich für sämtliche ausgeschriebenen Lieferstellen erteilt.
Branche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts schreibt die Stromlieferung für verschiedene Standorte und Abnahmestellen EU-weit aus.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis über das Bestehen oder Erklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall.
Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 31.03.2025).
- Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens für Strom in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto in den Jahren 2023 bis 2025. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzen über Stromlieferleistungen vorzulegen. Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand war die Belieferung mit Strom, - das jährliche Verbrauchsvolumen betrug mindestens 4.500.000 kWh, - die Leistung wurde innerhalb der letzten drei Jahre vor Absendung der Auftragsbekanntmachung erbracht oder wird seit mindestens zwölf Monaten vertragsgemäß erbracht. Aus den Referenzen muss jeweils hervorgehen, dass der Bieter über Erfahrung mit der Belieferung von mindestens 25 Lieferstellen und der energiewirtschaftlichen Abwicklung eines Stromportfolios in mindestens analoger Größenordnung verfügt. Mindestens eine Referenz muss Erfahrung mit einer RLM-Belieferung einschließlich Terminmarktfixierungen und Spotmarkt-, bzw. Differenzmengenbewirtschaftung beinhalten. Zu den Referenzen sind mindestens Bezeichnung und Zeitraum der Leistung, Anzahl der Lieferstellen, jährliches Verbrauchsvolumen sowie Auftraggeber bzw. Referenzkunde anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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