AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 22:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-553339-2025/

Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Glashütten - Sporthalle und Kulturbau, Zimmerer- und Holzbauarbeiten ATV DIN 18334

Notice-ID: ted-553339-2025

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Glashütten
Veröffentlicht
25.08.2025
Frist (Submission)
22.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Mehrzweckhalle der Gemeinde Glashütten soll umfassend saniert, erweitert und neu strukturiert werden. Des Weiteren soll auf dem Grundstück eine Einfeldsporthalle in Holzbauweise gebaut werden. Die Einfeldporthalle und die Mehrzweckhalle sollen durch einen neu zu errichtenden Massivbau verbunden werden. Der detaillierte Leistungsumfang dieser Ausschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Wichtig: Aufgrund der komplexen Baumaßnahmen werden vom Auftraggeber Ortsbegehungen durchgeführt. Die Bieter müssen zwingend vor Angebotsabgabe an einer Ortsbegehung und Objektbesichtigung teilnehmen. Die Terminfindung hierzu erfolgt mittels telefonischer Anmeldung (siehe Leistungsverzeichnis). Aus Gründen der Gleichbehandlung können keine inhaltlichen Fragen während der Ortsbesichtigung beantwortet werden. Aufgekommene Fragestellungen sind innerhalb der Rückfragenfrist sind bis zehn Kalendertage vor dem Fristende über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform zu senden. Die Antwort wird dann allen Bietern zeitgleich zur Verfügung gestellt.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).