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Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Landesbehörde
Angebote bis 16.09.2026, 10:00 Uhr (noch 15 Tage)
Beschreibung
Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdiensten in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge.
- Das Vergabeverfahren ist als beschränkte Ausschreibung (restricted) ausgeschrieben.
- Der Erfüllungsort ist Eggenstein-Leopoldshafen.
- Der Auftraggeber ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Gesucht wird ein Sicherheitsdienst für die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eggenstein-Leopoldshafen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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wertungsrelevanter Angebotspreis 50 %Preis
Wertungsrelevanter Angebotspreis
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Qualitätskonzept 30 %Qualität
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Personal- und Realisierungskonzept 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10 Mio. EUR für Personenschäden b) 5 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro für Bearbeitungsschäden d) 0,2 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden e) 0,1 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: Mindestens die genannten Deckungssummen
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
OBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 1. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der drei Jahre wie folgt: - mehr als 18.000.000 EUR = 20 Punkte, - mehr als 15.000.000 EUR = 15 Punkte, - mehr als 10.000.000 EUR = 10 Punkte, - mehr als 5.000.000 EUR = 5 Punkte, - mehr als 1.000.000 EUR = 1 Punkte.
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens drei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, des gesamten Leistungszeitraumes laut Vertrag, der Betriebsarten während der Vertragslaufzeit, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail, Nennung der Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität) und Angabe, ob es sich beim Referenzobjekt um eine Einrichtung handelt, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem räumlich zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Geforderte Mindeststandards: Nennung von mindestens drei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte. Bei mindestens einem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Bei den Referenzobjekten muss es sich jeweils um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem räumlich zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12) maßgeblich.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
OBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 3. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten drei Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 60%). Gewertet werden die besten drei Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 20 Punkte wie folgt erreichen: Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um: - Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 17 Punkte, oder - Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 10 Punkte, oder - Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen = 1 Punkte und - die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mindestens 150 Betten = 3 Punkte, oder - die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mindestens 100 Betten = 1 Punkte. Bei Gesamtpunktegleichstand erhält der Bewerber mit mehr Punkten beim 3. Kriterium die bessere Platzierung, bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand beim 3. Kriterium der Bewerber mit mehr Punkten beim 2. Kriterium. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand bei allen 3 Kriterien entscheidet das Los.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung des Bewerbers/er einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind.
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Durchschnittliche Personalstärke
OBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Die Wertung erfolgt wie folgt: - mehr als 150 Mitarbeiter = 20 Punkte, - mehr als 100 Mitarbeiter = 15 Punkte, - mehr als 80 Mitarbeiter = 10 Punkte, - mehr als 75 Mitarbeiter = 5 Punkte, - mehr als 70 Mitarbeiter = 1 Punkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 307 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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