5 Referenzbescheinigungen (siehe Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber hat mindestens fünf innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder noch laufende Referenzaufträge nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Lieferleistungen über Tiefbaumaterialien beziehungsweise Materialien für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, insbesondere die Belieferung von:
kommunalen Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung,
sonstigen Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft,
Städten, Gemeinden, Zweckverbänden oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern,
Bau- oder Tiefbauunternehmen mit vergleichbarem Bedarf an Tiefbaumaterialien.
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Die Referenzen müssen sich insbesondere auf die regelmäßige Lieferung eines umfangreichen Tiefbaumaterialsortiments beziehen.
Hierzu können beispielsweise Rohrleitungsmaterialien, Formstücke, Armaturen, Schieber, Hydrantenbauteile, Reparaturmaterialien, Straßenkappen, Baustoffe und sonstige für den Leitungs- und Tiefbau erforderliche Materialien gehören.
Mindestens eine Referenz muss Erfahrungen mit kurzfristigen beziehungsweise dringlichen Materialabrufen, einer Havarie- oder Störfallversorgung oder einer vergleichbaren kurzfristigen Liefer- beziehungsweise Abholbereitstellung belegen.
Die Referenzen müssen nicht zwingend für kommunale Unternehmen erbracht worden sein. Referenzen privater Auftraggeber oder Unternehmen werden berücksichtigt, sofern sie hinsichtlich Art, Umfang und Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Hinweis:
Im Dokument "Referenzbescheinigung" kann der Bieter die Referenznummer mit angeben.
Es ist vorteilhaft, wenn die "beste" Referenz mit 1 beginnt und alle anderen Referenzen entsprechend nummeriert werden.