AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYRDYY5DBN68/documents) · Abgerufen am 14.09.2026 19:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-553994-2026/

Aufstellung von schlüsselfertigen Containergebäuden

Notice-ID: ted-553994-2026 · Procedure-ID: f4ba54c1-5764-4b2e-8b96-ccfedd2562ce

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle, Melle
Veröffentlicht
10.08.2026
Frist (Submission)
22.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44211100 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Projektbeschreibung: Aufgrund des geplanten Neubaus für die Wilhelm-Fredemann-Oberschule in Melle Neuenkirchen ist es beabsichtigt auf dem Nachbargrundstück an der Wieboldstraße in 49326 Melle Neuenkirchen, für einen befristeten Zeitraum mehrere schlüsselfertige Schulgebäude in Containerbauweise für eine temporäre Nutzung von zwei Jahren, liefern zu lassen und anzumieten. Eine weitere Verlängerung für weitere 12 Monate ist ebenfalls zu kalkulieren Der beauftragte Leistungsumfang beinhaltet den Aufbau und Abbau, einschließlich aller erforderlichen Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
31.05.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).