AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RK4W/documents) · Abgerufen am 13.08.2026 11:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-554120-2026/

26E20123 - Polizeiinspektion Cuxhaven (BHZ II), Z-BU Sanierung Bestandsgebäude, Fernmelde- und Sicherheitstechnik

Notice-ID: ted-554120-2026 · Procedure-ID: 48d1d4ff-a541-4034-92d9-6b1cc7d0b48b

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Cuxhaven
Veröffentlicht
10.08.2026
Frist (Submission)
22.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
591.764 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

26E20099: Polizeiinspektion Cuxhaven, Z-BU Sanierung Bestandsgebäude, Fernmelde- und Sicherheitstechnik: Installation der Fernmelde- und Sicherheitstechnik, im Rahmen einer Kernsanierung des Bestandsbaus der Polizeiinspektion Cuxhaven. Die Arbeiten umfassen u.a. die Installation des gesamten Datenübertragungsnetzes, Installation der Einbruchmeldeanlage, Zutrittskontrollanlage, Kommunikations- Türsprech- und Lichtrufanlage, Hausalarmanlage, elektroakustische Anlage sowie einer Videoüberwachungsanlage im Innen- und Außenbereich.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
26.05.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).