AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19fdaac02f0-69708f7be1bb2eee) · Abgerufen am 10.10.2026 12:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-554158-2026/

A3, Landespflege, 2 vorgezogene BW

Notice-ID: ted-554158-2026 · Procedure-ID: 2e947590-ce5d-441f-8367-52ddedad42b1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
10.08.2026
Frist (Submission)
10.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

A3, Abs V, AS Siebengebierge bis AS Bad Honnef Linz, beider FR Die A3 im Abschnitt V soll auf einer Länge von ca. 7,1 km saniert werden (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung). Im Vorgriff auf die Streckensanierung ist der Ersatzneubau von zwei Brückenbauwerken erforderlich, "Feldweg" und "Weg nach Aegidienberg" bei Ittenbach bzw. Aegidienberg: -Erstellen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes -Erstellung eines Artenschutzbeitrags Stufe 1+2 -Erstellen einer FFH-Vorprüfung -Faunistische Leistungen -Planen mit BIM

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.05.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).