Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail —
am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 119 des GWB beabsichtigt zum 16.08.2025 für das VRN Linienbündel Lampertheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2035 zu vergeben. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den
Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind
anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu
garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen
Vollständige Beschreibung (3.894 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Vergabe von Linienverkehr (Los 1) und bedarfsgesteuertem On-Demand-Verkehr (Los 2) in Lampertheim.
Los 2 erfordert den Einsatz von vollelektrischen Großraum-PKW für flächenhaften Verkehr.
Nachweis der Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist zwingend erforderlich.
Die Verkehrsleistungen umfassen mehrere spezifische Linien und Schulverstärkerfahrten.
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Linien- und Bedarfsverkehrsdienstleistungen in Lampertheim, aufgeteilt in zwei Lose.
Los 1 umfasst den Linienverkehr auf mehreren definierten Routen, während Los 2 einen bedarfsgesteuerten On-Demand-Verkehr mit vollelektrischen Großraum-PKW vorsieht. Bieter müssen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß PBefG nachweisen und über entsprechende Kapazitäten verfügen.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 09.06.2035
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigt die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH -, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen
und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Los 1 - Linienverkehr gemäß § 42 PBefG
Preisnach Wichtigkeit
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot
aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die
Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Qualitätnach Wichtigkeit
Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel
für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung
werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Los 2 · Los 2 - Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot
aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die
Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.nach Wichtigkeit
Preis
Qualitätnach Wichtigkeit
Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel
für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung
werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
🔗
Nachunternehmer
„Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können.“
Historischer Durchschnitt aus 608.703 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen85%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.825 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: