AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLBQL/documents) · Abgerufen am 26.09.2026 12:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-554580-2024/

Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung des Postausgangs für die Jobcenter u. Sozialbereiche d. kreisangehörigen Städte/Gemeinden, für den Fachbereich Soziales u. weitere Fachbereiche d. Kreisverwaltun

Notice-ID: ted-554580-2024 · Procedure-ID: b7cebbbe-7baf-4298-b164-0817fd63783f

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Borken - Fachdienst 10, Borken
Veröffentlicht
13.09.2024
Frist (Submission)
14.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60160000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätztes Rahmen-Volumen
530.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das jährliche Sendungsvolumen für die Jobcenter und Sozialbereiche der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und den Fachbereich Soziales der Kreisverwaltung wird auf 122.000 Sendungen, somit für die Mindestvertragsdauer (2 Jahre) auf 244.000 Sendungen geschätzt. Für die weiteren einzelnen pilotierenden Fachbereiche der Kreisverwaltung Borken wird mit einem zusätzlichen Postausgangsvolumen von nicht mehr als 10 % der für die Jobcenter/Fachbereiche Soziales des Kreises Borken prognostizierten Sendungsmenge gerechnet.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
108 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).