AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2026-0071) · Abgerufen am 12.08.2026 17:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-554608-2026/

Beratungs- und Planungsleistungen Bereich Brandschutz gemäß AHO - Heft 17, bauordnungsrechtlicher Brandschutz, Lph. 1. - 5. + 8., Sanierung u. Erweiterung Fachtrakt Gelber Elefant, FSG Preetz

Notice-ID: ted-554608-2026 · Procedure-ID: 7f17b48b-ad50-4b21-af34-9a08e1f3bf6f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Plön, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle, Plön
Veröffentlicht
10.08.2026
Frist (Submission)
09.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Brandschutz gemäß AHO - Heft 17, Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, Leistungsphasen 1. - 5. + 8., Sanierung und Erweiterung des Fachtraktes Naturwissenschaften "Gelber Elefant" des Friedrich-Schiller-Gymnasiums, Ihlsol 10-12, 24211 Preetz

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
30.04.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).