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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 (Vorführfahrzeug)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 (Vorführfahrzeug)🏆 WISS GmbH & Co. KG · Herbolzheim
- WISS GmbH & Co. KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines Vorführfahrzeugs HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Brilon.
- Das Fahrzeug darf maximal Baujahr 2025 und nicht mehr als 10.000 km Laufleistung haben.
- Das offene Vergabeverfahren hat einen geschätzten Wert von 452.136,90 EUR.
- Erfüllungsort und Lieferadresse ist Brilon.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die Feuerwehr der Stadt Brilon soll ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 in Form eines Vorführfahrzeuges beschafft werden. Das vorhandene HLF20 ist abgängig und muss kurzfristig ersetzt werden. Aufgrund dessen wird die Lieferung eines Vorführfahrzeuges (nicht älter als Baujahr 2025 und Kilometerleistung nicht mehr als 10.000 km) ausgeschrieben.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 35 Pkt.
Die Berechnung des erreichten Faktors der einzelnen Bieter erfolgt nach folgender mathematischer Formel: F1 = Preis bester Bieter / Preis Bieter x Hierbei wird der günstigste Angebotspreis als Referenzwert im Zähler des Bruchs durch den zu wertenden Angebotspreis des Bieters x dividiert; somit ergibt sich für den niedrigsten Angebotspreis die volle Punktezahl. Die erreichte Punktzahl berechnet sich aus: F1 x Gewichtung Kategorie I (35 %) x 100
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Lieferzeit 35 Pkt.Qualität
Die Lieferzeit geht mit 35 % (35 Punkte) in die Gesamtwertung ein. Der Bieter der eine Lieferzeit von maximal 6 Monaten nach Auftragsvergabe ermöglicht, erhält die maximale Bewertung von 35 Punkten. Überschreitet der nachfolgenden Bieter die Lieferzeit um maximal 3 Monate erhält er 10 Punkte. Bei weiterer Überschreitung erhält der Bieter 0 Punkte.
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Feuerwehr- technische Bewertung des Aufbaus 20 Pkt.Qualität
Im Rahmen der Bewertung werden in insgesamt vier Unterpunkten I bis IV jeweils Noten von 0 = "ungenügend" bis 15 = "sehr gut" im Rahmen des zur Verfügung stehenden Beurteilungsspielraums vergeben. Es sind folgende Unterpunkte festgelegt: I.Technische Ausführung gemäß Leistungsb. (5 Punkte) II.Innere und äußere Sicherheit (UVV) (5 Punkte) III.Übersichtlichkeit Pumpenbedienstand (5 Punkte) IV.Qualität Aufbau allgemein (5 Punkte) Die erreichte Punktzahl der einzelnen Unterpunkte berechnet sich aus dem Durchschnitt der von allen Bewertern im jeweiligen Unterpunkt vergebenen Schulnoten. Die Durchschnittsnote wird in Punkte umgerechnet. Notenschnitt Unterpunkt I (X) * 5 (mögliche) Punkte / mögliche Gesamtnote (15) = X,X erreichte Punkte. Notenschnitt Unterpunkt II (X) * 5 (mögliche) Punkte / mögliche Gesamtnote (15) = X,X erreichte Punkte. Notenschnitt Unterpunkt III (X) * 5 (mögliche) Punkte / mögliche Gesamtnote (15) = X,X erreichte Punkte. Notenschnitt Unterpunkt IV (X) * 5 (mögliche) Punkte / mögliche Gesamtnote (15) = X,X erreichte Punkte. Die in den Untergruppen I bis IV erreichte Summe der Punkte ergibt das Gesamtergebnis der feuerwehrtechnischen Bewertung des jeweiligen Anbieters. Insgesamt können 20 Punkte erreicht werden (alle Bewerter geben in allen vier Unterpunkten die Note 15).
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Liefer-garantie für Ersatzteile feuerwehr- technischer Aufbau 10 Pkt.Qualität
Die Punktzahl wird anhand der anzugebenden Liefergarantie wie folgt ermittelt. Liefergarantie Aufbauersatzteile bis 5 Jahre: 2 Punkte Liefergarantie Aufbauersatzteile bis 10 Jahre: 4 Punkte Liefergarantie Aufbauersatzteile bis 15 Jahre: 6 Punkte Liefergarantie Aufbauersatzteile bis 20 Jahre: 8 Punkte Liefergarantie Aufbauersatzteile größer 20 Jahre: 10 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 22 Tage nach Fristende
Auftragnehmer WISS GmbH & Co. KGZuschlagswert 452.137 €1 Veröffentlichung
- 11.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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