AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=881047) · Abgerufen am 27.08.2026 14:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-555526-2026/

Vergabeverfahren - Fortführung des netzweiten Lärm-Monitorings

Notice-ID: ted-555526-2026 · Procedure-ID: 5afac3f8-6011-4aa1-a81f-4922c411dde6

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Stammdaten

Auftraggeber
Eisenbahn-Bundesamt, Bonn
Veröffentlicht
10.08.2026
Frist (Submission)
06.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71350000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2.131.809 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Lärm-Monitoring des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) erfasst Schallemissionen aus dem Eisenbahnverkehr im zeitlichen Verlauf einheitlich und vergleichbar und zeigt die Ursachen der Emissionen bzw. deren Änderungen auf. Die Daten werden transparent der Öffentlichkeit dar-gestellt, über Pegel einzelner Zugvorbeifahrten in Echtzeit auf www.laerm-monitoring.de und über statistische Auswertungen in Jahresberichten. Der derzeitige Vertrag endet mit dem Jahr 2026, so dass mit dieser Ausschreibung die Fortführung ab dem Jahr 2027 beauftragt werden soll.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).