AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f65f09708-5c3bb81dfc013fcd) · Abgerufen am 06.09.2026 12:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-555619-2026/

Arheilger Straße - Straßenbahnabstellanlage, Verkehrsanlagenplanung Lph 1-7

Notice-ID: ted-555619-2026 · Procedure-ID: 97d88545-bd54-4ca2-839a-33119a41346a

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Stammdaten

Auftraggeber
HEAG mobilo GmbH, Darmstadt
Veröffentlicht
16.07.2026
Frist (Submission)
27.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die HEAG mobilo GmbH beabsichtigt den Neubau einer Straßenbahnabstellanlage in der Arheilger Straße in Darmstadt-Nord mit einer Kapazität für 12 Fahrzeuge von 45-m-Länge. Die Abstellkapazitäten sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 zur Verfügung stehen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen über die Leistungsphasen 1 - 7 gemäß HOAI, die planungsbegleitende Vermessung (Ingenieurvermessung nach HOAI) sowie Projektsteuerungsleistungen. Der Planungsauftrag soll ab Auftragsvergabe bis ca. März 2028 abgeschlossen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.09.2026
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).