AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 01:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-555624-2024/

Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose)

Notice-ID: ted-555624-2024 · Procedure-ID: 134fb02b-927b-4e3d-a904-6cd70e7b6a91

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bünde -Feuerwehr-
Veröffentlicht
16.09.2024
Frist (Submission)
22.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz — Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz — Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz — Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs - HLF 20 nach DIN EN 1846 in allen Teilen und DIN 14530-27:2011-11 HLF 20 (4 Lose) Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Weber-Hydraulik Los 4: Dräger-Atemschutz

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).