AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung, München
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Frist (Submission)
- 14.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79110000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rahmen-Höchstwert
- 6.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Abruf-Rahmenvereinbarung zu vergeben, die die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet des Bauvergaberechts (GWB, VgV, VOB Teil A, HOAI, AHO, RPW sowie, soweit im Kontext der zu klärenden Fragestellungen erforderlich, der angrenzenden bau- und vergaberechtlichen Rechtsgebiete und -bestimmungen) umfasst. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber (die Generalverwaltung und - nachgelagert - ggfs. auch die Institute/ Einrichtungen der MPG) auch im Rahmen auftretender Frage- und Problemstellungen im Bereich des Bauunterhalts. In Bezug auf die VgV-Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfasst die Rahmenvereinbarung auch die weitgehend eigenständige Durchführung von Vergabeverfahren aller Art zur Vergabe von HOAI-/AHO-Verträgen (und dgl.) in einem arbeitsteiligen Prozess mittels des von der MPG eingesetzten eVergabesystems. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 72 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 111 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.