AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 07:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-556826-2025/

Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Abwasserzweckverband Oberer Neckar - Europaweite Bündelausschreibung der thermischen Vorbehandlung von Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen

Notice-ID: ted-556826-2025

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Stammdaten

Auftraggeber
AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen — Stadt Villingen-Schwenningen in Form von Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen — Zweckverband Abwasserreinigung Primtal — Gemeinde Talheim — Gemeindeverwaltungsverband Immendingen- Geisingen — Gemeindeverwaltungsverband Heuberg — Stadt Spaichingen — Stadt Fridingen — Gemeinde Rietheim-Weilheim — Gemeinde Emmingen-Liptingen — Abwasserzweckverband Ostbaar — Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen — Stadt Blumberg — Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg — Stadt St. Georgen — Gemeinde Gütenbach — Gemeinde Unterkirnach — Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal — Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach
Veröffentlicht
26.08.2025
Frist (Submission)
30.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Soziales & Pflege

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. 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Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf . — Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 19 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 19 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 19 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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