AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/39ea7f9b-e5f3-43d7-8b01-4b8e8c8c6285) · Abgerufen am 19.08.2026 06:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-556888-2026/

Rahmenvertrag Mietfahrzeuge

Notice-ID: ted-556888-2026 · Procedure-ID: 23c2d4a5-4a60-4d10-896b-b854ebd3c1b9

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Stammdaten

Auftraggeber
LIfBi – Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, Bamberg
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi) beabsichtigt in seiner Funktion als zentrale Beschaffungsstelle nach § 120 Abs. 4 GWB den Abschluss eines Rahmenvertrags über die bedarfsgerechte Anmietung von Mietfahrzeugen in verschiedenen Fahrzeugkategorien einschließlich zugehöriger Serviceleistungen für Dienstfahrten der Beschäftigten der abrufberechtigten Einrichtungen ohne Fahrpersonal national (innerhalb Deutschland | Los1) und international (EWS, Schweiz und Vereinigtes Königreich - außer Deutschland | Los2).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).