AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYTW47N8LN/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 15:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-556959-2026/

Lieferung von Büromöbel

Notice-ID: ted-556959-2026 · Procedure-ID: 71b54d5e-b791-466a-bf67-bd8b44160fde

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Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz
Veröffentlicht
22.07.2026
Frist (Submission)
24.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
1.260.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Für die BGHM wird von einer Beschaffung von Büromöbeln für ca. 400 Arbeitsplätze (in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten) ausgegangen. Das geschätzte Auftragsvolumen für die BHGM beträgt netto etwa 720.000,00 Euro. Für die UK NRW wird von einer Beschaffung von Büromöbeln für ca. 300 Arbeitsplätze (in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten) ausgegangen. Das geschätzte Auftragsvolumen für die UK NRW beträgt netto etwa 540.000,00 Euro. Damit nimmt die Auftraggeberin schätzungsweise ein Volumen von insgesamt ca. 1.260.000,00 Euro netto für die vierjährige Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung an.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
88 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).