AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 16:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-557228-2024/

Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Lieferung eines Fußvermessungssystems

Notice-ID: ted-557228-2024 · Procedure-ID: 02f5688a-2794-4e1b-a39c-cdc828be5fc4

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochschule Offenburg
Veröffentlicht
17.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Das System muss ein Messvolumen von mindestens 380(L/X) × 200(B/Y) × 150(H/Z) mm bieten und über ein Boden-Glasplatten Heizsystem zur rauschfreien Fußsohlendigitalisierung verfügen. Es muss der Laserklasse 1 (JIS C 6802 oder vergleichbar) entsprechen und eine CE-Zertifizierung vorhanden sein. Zwei Scangeschwindigkeiten von 60 mm/sec +10% Toleranz und 120 mm/sec +10% müssen verfügbar sein, und die Messgenauigkeit wird in zwei Stufen spezifiziert. Die Messgenauigkeit muss mindestens in 1.0 mm Schritten in X- und mindestens in 1 mm Schritten für Y/Z Richtung betragen. Bei einer weiteren Messgeschwindigkeit muss die Messgenauigkeit mindestens 0.5 mm Schritte in X und mindestens in 1 mm Schritten für Y/Z Richtung. Das System muss die Möglichkeit bieten, Markerpositionen am Fuß und 3D-Volumen in gängige CAD-Formate (mindestens STL, OBJ, VRML, CSV, DXF) zu exportieren. Hierbei ist auch die Bereitstellung von File Converter Software für den Export inbegriffen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gesellschaft für angewandte biomechanische Forschung und Technologietransfer im Sport mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).