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Baubegleitende Ingenieurleistungen (Örtliche Bauüberwachung und zugehörige Besondere Leistungen) im Rahmen der Grubenbauverwahrung Lagerstätte Niederpöbel, Verwahrkomplex 1
Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte
Vergabe-Ergebnis
TABERG-OST GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind baubegleitende Ingenieurleistungen für die Grubenbauverwahrung in Niederpöbel.
- Die Leistung umfasst örtliche Bauüberwachung, ingenieurgeologische Begleitung, Nachtragsprüfung, Vermessung und Dokumentation.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 89.672,94 EUR für eine Laufzeit von voraussichtlich 20 Monaten.
- Es werden Nachweise für Leistungen nach HOAI 2021 im Bereich Ingenieurbauwerke erwartet.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Erbringung von baubegleitenden Ingenieurleistungen im Rahmen der Arbeiten zur Sanierung der Schadstellen des Verwahrkomplexes 1 (VK 1) in Niederpöbel auf der Grundlage der vorliegenden Ausführungsplanung. Zu erbringen sind Baubegleitende Ingenieurleistungen, Besondere Leistungen im Sinne der HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke sowie weitere Besondere Leistungen in Leistungsphase 8: voraussichtlich 20 Monate Örtliche Bauüberwachung; 5 Stück Ingenieurgeologische Begleitung; 2 Stück Prüfen von Nachträgen; 10 Stück Vermessungseinsatz; 2 Tage Videosondierung; 40 Stunden Gleitende Projektierung; 1 Stück Verwahrungsdokumentation. Leistungsort: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge; 01744 Dippoldiswalde, OT Niederpöbel.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Der Preis wird mit 50% bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
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Qualität 50 %
Die Qualität wird mit 50% bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende
Auftragnehmer TABERG-OST GmbHZuschlagswert 89.673 €1 Veröffentlichung
- 12.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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