AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 22:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-558448-2025/

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Rahmenvereinbarung Adobe-Lizenzen

Notice-ID: ted-558448-2025 · Procedure-ID: 48602948-f4b9-418e-979d-17a39289b83a

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Stammdaten

Auftraggeber
Philipps-Universität Marburg — Technische Universität Darmstadt — Justus-Liebig-Universität Gießen — Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt — Universität Kassel — Hochschule Fulda — Hochschule RheinMain — Frankfurt University of Applied Sciences — Technische Hochschule Mittelhessen
Veröffentlicht
27.08.2025
Frist (Submission)
24.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Im Rahmen des offenen Verfahrens schließt die Philipps-Universität Marburg als bezugsberechtigte staatliche Universität (auch für die mit der Universität verbundenen Einrichtungen) eine für drei Jahre und zehn Monate (insgesamt 46 Monate) dauernde Rahmenvereinbung mit einem Handelspartner für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Adobe-Volumenlizenzvertrag (ETLA) (zwei Produktkategorien: 1. Gruppe für den unternehmensweiten Einsatz; 2. Gruppe für Standard, je User). Grundlage für dieses Vergabeverfahrens ist der bundesweite Rahmenvertrag "Adobe-ETLA 2025 Konsortiumsvertrag" mit der Vertragsnummer 01146119 (Deal-Registrierungs-ID: DR3977440) mit dem Leibniz-Rechenzentrum der BADW. Der Vertrag umfasst eine Laufzeit von 10 Monaten und 3 Jahren mit dem Startdatum vom 23. November / 26. November 2025 und dem Enddatum 25. September 2029, wobei die erste Periode eine Laufzeit von 10 Monaten hat.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).