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Access - Metallbauarbeiten - Labor- und Bürogebäude
Access e.V.
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAccess - Metallbauarbeiten - Labor- und Bürogebäude🏆 Boetker Metall + Glas GmbH & Co. KG · Stuhr
- Boetker Metall + Glas GmbH & Co. KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Metallbauarbeiten für ein Labor- und Bürogebäude am Forschungsflughafen Würselen.
- Leistungsumfang umfasst Aluminium-Fensterelemente, Sonnenschutz, Pfosten-/Riegelfassaden und Fassadenbekleidungen.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.344.407 EUR.
- Es handelt sich um eine Standardausschreibung mit voraussichtlich üblichen Eignungsnachweisen für Metallbauunternehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Lieferung und Montage von Aluminium-Fensterelementen mit Sonnenschutz sowie Pfosten-/Riegelfassen einschl. Zubehör für den Neubau eines Forschungs-/Entwicklungs- und Verwaltungsgebäudes am Forschungsflughafen Würselen (bei Aachen). Zudem sind Fassadenbekleidungen mit Aluminium-Paneelen auf dem Büro- und Labortrakt vorgesehen.
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📅 Laufzeit endet am 18.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Vergabestelle ist weder öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) noch im Sinne von § 99 Abs, 1 Nr. 2 GWB. Auch § 99 Abs. 1 Nr. 4 ist vorliegend nicht einschlägig. Danach gelten auch juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber, sofern sie für die Errichtung von Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden subventioniert werden. Bei der vorliegenden Vergabe sind große Hallen für Forschung und Entwicklung geplant. Diese Hallen entsprechen indes keinem klassischen Hochschulgebäude, das über Forschungslabore hinaus zu weiten Teilen aus Hörsälen, Unterrichtsräumen, Büros, Lesesälen und Bibliotheken besteht. Der geplante Bürotrakt wiederum kann als Verwaltungsgebäude klassifiziert werden, nimmt aber räumlich nur einen kleinen Teil des Gesamtobjekts ein. In seinem Gesamtcharakter ist das Vergabeobjekt mithin weder Verwaltungsgebäude noch Hochschulgebäude. Die Maßnahme wird indes im Rahmen des BMWK-Förderprogramms "Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten" (STARK) gefördert. Der Access e.V. ist folglich ausschließlich gemäß den Auflagen des Zuwendungsbescheids verpflichtet, ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen. Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Rechtssicherheit hat sich der Access e.V. entschieden, ein Verfahren zu wählen, welches die Verfahrensgrundsätze des GWB widerspiegelt, um sicherzustellen, dass ihr Vorgehen den Auflagen des Zuwendungsbescheids zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens genügt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Boetker Metall + Glas GmbH & Co. KGZuschlagswert 1.344.407 €1 Veröffentlichung
- 12.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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