AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF3) sowie von 8 Rollcontainern für den Landkreis Kusel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Kusel, Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel, Kusel
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Frist (Submission)
- 08.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Kusel, vertreten durch die Kreisverwaltung Kusel, beschafft für seinen Gefahrstoffzug am Standort Konken ein MZF 3 sowie 8 Rollcontainer. Das Fahrzeug dient als Mehrzwecktransportfahrzeug insbesondere zu logistischen Zwecken. Mit diesem Los 1 wird die Beschaffung des Fahrgestells mit Aufbau vergeben. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abgabe von Nebenangeboten (Angebotsvarianten oder -alternativen) zu LOS 1 ist nur untern den in Punkt 4 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen möglich. — Der Landkreis Kusel, vertreten durch die Kreisverwaltung Kusel, beschafft für seinen Gefahrstoffzug am Standort Konken ein MZF 3 sowie 8 Rollcontainer. Das Fahrzeug dient als Mehrzwecktransportfahrzeug insbesondere zu logistischen Zwecken. Mit diesem Los 2 wird die Beschaffung der 8 Rollcontainer vergeben. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abgabe von Nebenangeboten (Angebotsvarianten oder -alternativen) für LOS 2 wird nicht zugelassen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Ende
- 30.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.10.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.