AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalunternehmerleistungen für die Sanierung der Tonhalle in Düsseldorf - 2. BA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Frist (Submission)
- 12.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalunternehmerleistungen für die Sanierung sämtlicher Fassaden - mit Ausnahme der bereits ausgeführten Westfassade -, der dazugehörigen Fenster und Türen, der Zugangsanlagen (unter anderem auch der Tempel an der Nordseite) sowie der Abdichtung und der Regenentwässerung der Terrasse inklusive des dazugehörigen Abwassernetzes im gesamten Gebäude der Tonhalle Düsseldorf zu vergeben. Die Tonhalle ist ein Konzerthaus und ein architektonisches Wahrzeichen der Stadt Düsseldorf. Sie wurde in ihrer heutigen Form und Nutzung 1978 eröffnet und hat seitdem zahlreiche Sanierungen und Modernisierungen durchlaufen, um ihre Funktionalität und Ästhetik zu bewahren. Die Tonhalle bietet ein vielfältiges Programm, welches von klassischen Konzerten bis hin zu modernen Musikveranstaltungen reicht. Die Sanierungsarbeiten für die Fassade und Terrasse umfassen insbesondere die folgenden Gebäudeteile: - Renovierung der Abdichtung der gesamten Terrasse (horizontale Ziegelfläche, Treppenstufen, Geländer, Decksteine) - mit Ausnahme des westlichem Fassadenanschluss; - Fassaden im Norden, Osten und Süden (Ziegelflächen, Natursteinflächen, Fenster, Türen); - Zugangsanlagen der Tempel an den Gebäudeecken auf der Nordseite mit Sanierung der teilweise beschädigten Mosaike; - Gemauerte Treppenanlage auf der Nordseite. Hinsichtlich der Erneuerung und Sanierung des Abwassernetzes soll der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Maßnahmen erbringen: - Austausch der Regeneinläufe auf der Terrasse; - Entfernen von Abhangdecken im 2. OG; - Erneuern der Abwasserrohre unter Schutz der vorhandenen Einbauten; - Erneuern der Beleuchtung; - Einbau von Abhangdecken. Der Auftraggeber hat die Planungen der LPH 1 - 5 von einem Architekturbüro erbringen lassen. Auf dieser Grundlage soll der Auftragnehmer die erforderlichen Generalunternehmerleistungen erbringen. Ein Großteil der Arbeiten ist so einzutakten, dass Vorstellungen und Proben der Tonhalle ungestört bleiben. Die Arbeiten müssen mit einigen internen Maßnahmen im Innenbereich der Tonhalle abgestimmt werden, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Die Maßnahmen finden außerhalb der zu beauftragenden Leistungen statt, die Logistik muss jedoch über gleiche Wege und Zugänge erfolgen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Der Auftraggeber bündelt die Nutzeranforderungen und ist für den Auftragnehmer der alleinige Ansprechpartner. Auch während der Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.