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BvA: Angebotsphase Markt Hahnbach, Windpark "Laubberg" und "Ochsenschlag", IÖPP zur Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen
Markt Hahnbach
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBvA: Angebotsphase Markt Hahnbach, Windpark "Laubberg" und "Ochsenschlag", IÖPP zur Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen🏆 RS ProEnergie GmbH & Co. KG · Gebenbach
- RS ProEnergie GmbH & Co. KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung zur Kooperation bei Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen (28 MW).
- Die Kooperation ist auf 25 Jahre angelegt und wird über eine neu zu gründende Kommanditgesellschaft abgewickelt.
- Es wird ein Kooperationspartner für die Windparks 'Laubberg' und 'Ochsenschlag' gesucht.
- Die Errichtung eines Umspannwerks ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
- Die Vergabeunterlagen, insbesondere das Term Sheet und die Leistungsbeschreibung, sind für die Angebotserstellung maßgeblich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Markt Hahnbach (im Folgenden "Auftraggeber" oder "Markt") suchte im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens geeignete, zuverlässige und fachkundige Unternehmer (im Folgenden "Kooperationspartner") für eine gemeinsame Kooperation im Wege einer institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaft (im Folgenden "iÖPP") zur Projektierung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (im Folgenden "WEA") sowie erforderlicher dazugehöriger Infrastruktur, wie bspw. Kabeltrassen. Die Kooperation ist auf 25 Jahre angelegt. Sie verfolgt die Erreichung eines gemeinsamen Ausbauziels von 28 Megawatt (im Folgenden "Megawatt") installierter Leistung mit Windenergie. Der Markt Hahnbach und der Kooperationspartner werden zur Errichtung und zum Betrieb der Windparks "Laubberg" und "Ochsenschlag" im Gebiet des Markts Hahnbach, bestehend aus vier Windenergieanlagen (im Folgenden "WEA" bzw. Windpark") zusammenarbeiten (im Folgenden auch "Kooperation"). Die Projektentwicklung soll durch die Parteien erfolgen. Zum Zwecke der weiteren Finanzierung der Errichtung des Windparks sowie zur weiteren Akzeptanzsteigerung soll eine regionale Bürgerbeteiligung ermöglicht werden. Ferner sollen Kommunen an vergünstigtem Strom partizipieren können. Die Errichtung und der Betrieb des Windparks wird in einer gemeinsamen noch zu gründenden Kommanditgesellschaft (im Folgenden: "Projektgesellschaft") erfolgen, deren Gesellschafter der Kooperationspartner, das Regionalwerk Amberg-Sulzbach gKU sowie Bürger im Projektgebiet sein werden. Für den Netzanschluss des Windparks ist die Errichtung und der Betrieb eines Umspannwerks, in einer separaten Gesellschaft (in einem gesonderten Projekt) durch die Stadt Hirschau bzw. das Regionalwerk Amberg-Sulzbach geplant. Die Errichtung eines Umspannwerks ist daher nicht Bestandteil der Maßnahme/Ausschreibung. Die wesentlichen Detailregelungen für die Errichtung und den Betrieb der WEA im Gebiet des Marktes Hahnbach ergeben sich aus den Muster-Gesellschafts- u
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- und Beschwerderechts gem. § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 248 Tage nach Fristende
Auftragnehmer RS ProEnergie GmbH & Co. KGZuschlagswert 2.600.562 €1 Veröffentlichung
- 13.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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