AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/562625-2026) · Abgerufen am 01.09.2026 07:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-562625-2026/

Mandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS)

Notice-ID: ted-562625-2026 · Procedure-ID: f9d4a5d6-b438-4542-b810-2a0d6808c3e4

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Stammdaten

Auftraggeber
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
Veröffentlicht
13.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
unpublished
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
792.667 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

VDV-ETS wurde von Product Owners, die mit ihr einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Beschaffung, Aufbau und Betrieb des MPS geschlossen haben (im Folgenden: "Bezugsberechtigte"), zur Durchführung der Beschaffung und der fachlichen Betriebsführung beauftragt. VDV-ETS tritt hierbei nicht nur als zentraler Beschaffer auf, sondern aufgrund des Betriebs des "Nationalen Mandanten" auch als ein Product Owner und späterer Mandant. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens schließt der Auftragnehmer das umfassende Vertragswerk mit VDV-ETS ab. Dieses beinhaltet in dem Rahmenvertrag (Kapitel A) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Nutzung des MPS durch alle Bezugsberechtigten, sowie in dem Werk- und Betriebsvertrag (Kapitel B) alle Regelungen für den Aufbau und Betrieb des MPS. Darüber hinaus liegt dem Vertragswerk ein Muster für einen Dienstvertrag (Anlage A1) bei, auf dessen Grundlage die Bezugsberechtigten berechtigt sind, eigenständig die Leistung beim Auftragnehmer nach Maßgabe des Rahmenvertrages abzurufen.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
AMCON GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).