AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Neubau Campus Service Center für die HAW Hamburg am Campus Berliner Tor, Bei der Hauptfeuerwache 1 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Mehrfachvergabe
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 85.500 €
Beschreibung
BEURTEILUNGSKRITERIEN: Städtebauliches Konzept Hochbauliches Konzept Funktionalität und Nutzungsqualität Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit Ressourcen und Energie Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2015. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger*innen des Realisierungsteils mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen nachstehenden Planungsleistungen beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und die Finanzierung gesichert ist. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. - Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (mind. 15 Teilleistungspunkte) Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI. - Die Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Weitere optionale Leistungen: - Optional: Leistungsphasen 5 (teilweise) sowie 6 bis 9 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (stufenweise, in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen) Die Ausloberin behält sich vor, die Planungs- und Bauleistungen zur Realisierung eines der Preisträgerentwürfe nach der Leistungsphase 4 an einen Generalübernehmer zu vergeben. In diesem Fall würde der Preisträger mit den qualitätssichernden Bestandteilen (mind. 15 Teilprozentpunkte) der Leistungsphasen 5 bis 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI beauftragt werden. Sofern das Preisgericht einen Teilnehmer aus den Kategorien „Junges Büro“ oder „Kleines Büro“ zur weiteren Bearbeitung empfiehlt, behält sich die Ausloberin vor, für das weitere Verfahren und die Realisierung die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Preisträger ist dann berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro in Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen bzw. leistungsstarken Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für „Planungsteams mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ erfüllt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Entwurfsverfasser*in bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb des Planungsteams ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Im Anschluss an den hochbaulichen Realisierungswettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Büros zur Abgabe eines Angebots (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Bei Bedarf erfolgt im Anschluss die Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind im Dokument „Zuschlagsmatrix“ hinterlegt. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Mit der Bekanntmachung wurden allen Interessenten die verbindlich festgelegten Honorarkonditionen per Vertragsentwurf bereitgestellt. Mit den Bietern wird nicht über das Honorar oder die festgelegten Honorarkonditionen verhandelt. Ausschließlich die bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bilden die Grundlage für die Verhandlungen und die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor