AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 11:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-56508-2025/

Deutschland – Bauarbeiten für Schulgebäude – Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi Schule in 76646 Bruchsal Hier: 0840 Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffarbeiten - BA 1-4

Notice-ID: ted-56508-2025 · Procedure-ID: 6e6711bd-2859-4d60-ae97-d9371e94de1d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bruchsal - Stadtbauamt - Abteilung Gebäude- und Energiemanagement
Veröffentlicht
27.01.2025
Frist (Submission)
11.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule fallen unter anderem, für die Bauabschnitte BA1 – BA 4 Abbruch-, Rück-, Schadstoffsanierungsarbeiten an. Gegenstand der Ausschreibung sind Abbruch- und Rückbau-, Schadstoffsanierungsarbeiten, in 4 Bauabschnitten. Flächen und Volumen nach Bauabschnitten: BA 1: Entkernung u. Totalabbruch Gebäudeteil EG - DG ca. 8.050 m3; BA 2: Totalabbruch Dachstuhl mit Sparrendach (Raumvolumen) ca. 1.800 m2; BA 2: Abbruch und Rückbauarbeiten EG - 2.OG, Einbauten, Rohbau, Techn. Anlagen (zu bearbeitende Geschossfläche) ca. 3.170 m2; BA 2: Totalabbruch Dachstuhl mit Sparrendach (Raumvolumen) ca. 2.780 m3; BA 3: Abbruch und Rückbauarbeiten EG - 2.OG, Einbauten, Rohbau, Techn. Anlagen (zu bearbeitende Geschossfläche) ca. 2.040 m2; BA4: Abbruch und Rückbauarbeiten EG - 2.OG, Einbauten, Rohbau, Techn. Anlagen (zu bearbeitende Geschossfläche) ca. 514 m2; Keine losweise Vergabe!

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).