AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 03:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-56633-2024/

A46, Bauüberwachung und Objektbetreuung

Notice-ID: ted-56633-2024 · Procedure-ID: 8457de9e-f3bc-46e6-b635-357f172070d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
26.01.2024
Frist (Submission)
06.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für den ca. 6,0 km langen Streckenabschnitt zwischen A 46 AK Holz - AS Grevenbroich ist eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahndecke, Markierungsarbeiten und der Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) in beiden Fahrtrichtungen (FR) vorgesehen und zusätzlich eine Deckensanierung als Wochenendmaßnahme in FR Neuss. Hierfür sind zur Umsetzung der Maßnahmen die Leistungen einer örtlichen Bauüberwachung, ejner Bauoberleitung und einer Objektbetreuung zu erbringen, diese Dienstleistungen beginnen mit der Zuschlagserteilung, die nach aktuellen Stand Anfang April ´24 erfolgen soll. Die Bauarbeiten werden mit 15 Monaten eingeschätzt. Die Baukosten sind auf ca. 17 Mio. € brutto geschätzt, genaue Angaben können derzeit noch nicht gemacht werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2024
Ende
31.03.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
120 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).