Anlass und Ziel: Der gründerzeitliche Anlagenring in Offenbach am Main ist eine historische Ringstraße mit begleitenden baumbestandenen Promenaden, Grünflächen und Parkanlagen. Der Anlagenring entstand ab dem späten 19. Jahrhundert in mehreren Abschnitten und verläuft bogenförmig um die südliche Innenstadt. Dabei verbindet er unterschiedliche Stadträume vom westlichen Stadtbereich über den Isenburgring und den Starkenburgring bis in Richtung Offenbach Ost. Heute ist der Anlagenring in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Wettbewerbs umfasst einen Abschnitt des Anlagenrings am südlichen Rand der Innenstadt im Übergangsbereich von Isenburgring, Starkenburgring und Sprendlinger Landstraße. Südlich des Bearbeitungsgebiets schließt das Sana Klinikum Offenbach an. Das ehemals städtische Klinikum hat sich im Laufe seiner Entwicklung baulich in den Anlagenring hinein erweitert und damit an dieser Stelle die Durchgängigkeit der historischen Freiraumstruktur unterbrochen. Im Zuge der Neuordnung der inzwischen privatisierten Klinikflächen wurden die in der Achse des Anlagenrings gelegenen Grundstücksflächen durch die Stadt Offenbach zurückerworben. Damit eröffnet sich die Chance, diese Flächen als öffentliche Freianlage neu zu gestalten und so die unterbrochene Verbindung zwischen Isenburgring und Starkenburgring wiederherzustellen. Das Bearbeitungsgebiet gliedert sich in einen Realisierungs- und einen Ideenteil. Der Realisierungsteil umfasst den inselartigen Grünraum zwischen Isenburgring und Sprendlinger Landstraße mit dem dort befindlichen Spielplatz sowie die Grünflächen am Starkenburgring nördlich des Klinikums; eine Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist in diesen Bereichen zeitnah vorgesehen. Eine Umgestaltung der an den Realisierungsteil angrenzenden Grünräume und Straßenflächen ist voraussichtlich erst mittelfristig möglich. Diese werden daher innerhalb des Wettbewerbs als Ideenteil betr
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Verfahrensmerkmale
„Die Angabe der Verfahrensart im eForms-Formularfeld bezeichnet die nichtoffene Durchführung des Planungswettbewerbs. Gegenstand der Bekanntmachung ist eine Wettbewerbsbekanntmachung für einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach §§ 69 ff., 78 ff. VgV i. V. m. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Auswahlverfahren. Im Anschluss ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern vorgesehen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Lückenschluss im Anlagenring, Offenbach am Main
Wettbewerbsergebnis50 %
Qualität
5 Punkte - 1. Preis; 4 Punkte - 2. Preis; 3 Punkte - 3. Preis; 2 Punkte - 4. Preis; 1 Punkt - 5. Preis. Das Wettbewerbsergebnis wird mit einem Wichtungsfaktor von 50 % berücksichtigt. Diese hohe Gewichtung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Planungswettbewerb der Ermittlung der besten planerischen Lösung diente und die prämierte Lösung Ausgangspunkt der weiteren Planung ist. Zugleich behalten die weiteren Zuschlagskriterien eigenständige Bedeutung für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots. Bei geteilten Preisen oder ranggleichen Preisgerichtsergebnissen erhalten die betroffenen Preisträger dieselbe Punktzahl. Werden weniger als fünf Preise vergeben, erhält der erstplatzierte Preisträger 5 Punkte, der zweitplatzierte Preisträger 4 Punkte und der drittplatzierte Preisträger 3 Punkte usw. Maßgeblich ist ausschließlich die im Preisgerichtsprotokoll dokumentierte Rangfolge. Anerkennungen werden nicht berücksichtigt. Berechnungsmodus für dieses Kriterium und die nachfolgend beschriebenen Kriterien: Die je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit dem jeweiligen Wichtungsfaktor multipliziert. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt die Gesamtwertung. Maximal erreichbar sind 500 Wertungspunkte.
Honorare25 %
Preis
4. Honorare (Wichtungsfaktor 25) Bewertet wird der wertbare Netto-Gesamtangebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller wertungsrelevanten Honorarbestandteile, Nebenkosten und Optionen gemäß Honorarformblatt. Das niedrigste wertbare Honorarangebot erhält 5,00 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster wertbarer Angebotspreis × 5 / Angebotspreis des zu wertenden Angebots. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Nur wertbare, vollständige und nach Aufklärung nicht auszuschließende Honorarangebote gehen in die Formel ein. Die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote gemäß § 60 VgV bleibt unberührt.
3. Qualitätsmanagement17 %
Qualität
3.1 (Wichtungsfaktor 4) Erste Ansätze zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Preisgerichtsprotokoll. 3.2 (Wichtungsfaktor 4) Terminplanung, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen - vorgesehene Arbeitsweisen und Methodik; Abstimmung/Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und weiteren Planungsbeteiligten. 3.3 (Wichtungsfaktor 4) Kostenmanagement, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen 3.4 (Wichtungsfaktor 5) Nachhaltigkeit, Herangehensweise bei vergleichbaren Aufgabenstellungen. Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
2. Vorstellung des Projektteams und der projektbezogenen Auftragsabwicklung8 %
Qualität
2.1 (Wichtungsfaktor 4) Besetzung des Projektteams, projektrelevante Erfahrung und Kompetenz der einzelnen Personen. 2.2 (Wichtungsfaktor 4) Personaleinsatzkonzept, interne Organisation, Projektorganisation. Jeweils 0-5 Punkte. Die detaillierte Punkteskala ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung
Eignung / Mindestkriterien (Nachweis nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren): Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügt oder im Auftragsfall verfügen wird: - Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr; - Sach- und Vermögensschäden bzw. sonstige Schäden: mindestens 1,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Der Nachweis kann durch Versicherungsbestätigung oder durch verbindliche Erklärung des Versicherers erbracht werden, dass der Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend angepasst wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied zu erbringen, soweit dieses Leistungen erbringt, für die ein entsprechendes Haftungsrisiko besteht; ausreichend ist auch der Nachweis einer projektbezogenen Versicherung der Bewerbergemeinschaft mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Eine Eignungsleihe bleibt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften unberührt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren): Es ist mindestens eine Referenz über die Planung und Realisierung einer Freianlage vorzulegen. Die Referenz muss Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI oder vergleichbare Leistungen umfassen. Die Referenz muss mindestens Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 abdecken. Eine Leistungsphase gilt als wesentlich erbracht, wenn der Bewerber die prägenden fachlichen Leistungen dieser Leistungsphase eigenverantwortlich oder in maßgeblicher Mitwirkung erbracht hat und dies aus dem Referenzblatt nachvollziehbar hervorgeht. Die Referenz ist wertbar, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist wesentliche Leistungen der geforderten Leistungsphasen erbracht wurden; die Leistungsphase 8 muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen oder zumindest in einem Umfang erbracht worden sein, der tragfähige Rückschlüsse auf die Erfahrung in der Objektüberwachung vergleichbarer Freianlagen zulässt. Auswahlkriterien: Für die Auswahlwertung benennt der Bewerber genau eine wertungsrelevante Referenz. Nur diese Referenz wird bewertet. Die Referenz muss zugleich die Mindestanforderungen erfüllen. Weitere Referenzen werden für die Auswahlwertung nicht berücksichtigt. Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung 3 Punkte: Innerstädtische öffentlich zugängliche Grünfläche mit Einbindung in eine vorhandene, übergeordnete Grünstruktur (Grünzüge, Parksysteme, Freiraumachsen oder vergleichbare städtebaulich-freiraumplanerische Zusammenhänge) 2 Punkte: Innerstädtische öffentlich zugängliche Grünfläche 1 Punkt: Sonstige begrünte Freiflächen Öffentlich zugänglich sind Freianlagen, die bestimmungsgemäß einem nicht nur geschlossenen Nutzerkreis offenstehen. Innerstädtisch sind Freianlagen in einem baulich geprägten Siedlungszusammenhang. Gewertet wird nur die höchste erfüllte Kategorie. Aufgabenbezogene freiraumplanerische Qualität der Referenz Räumlich-strukturelle Gliederung 3 Punkte: klare, funktional überzeugende Zonierung; sehr gute Wege- und Raumbezüge; schlüssige Einbindung in das Umfeld. 2 Punkte: nachvollziehbare Gliederung; Wege- und Raumbezüge im Wesentlichen plausibel. 1 Punkt: nur einfache oder wenig differenzierte Gliederung; funktionale Zusammenhänge nur eingeschränkt nachvollziehbar. 0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar. Klimaanpassung 3 Punkte: mehrere integrierte und nachvollziehbar zusammenwirkende Maßnahmen, z.B. Verschattung, Regenwasserrückhalt, hitzeresiliente Pflanzen, Entsiegelung oder Verdunstungskühlung. 2 Punkte: einzelne erkennbare Maßnahmen zur Klimaanpassung. 1 Punkt: nur untergeordnete, punktuelle oder wenig nachvollziehbare Maßnahmen. 0 Punkte: keine Darstellung oder nicht nachvollziehbar. Grünelemente/Bepflanzung 3 Punkte: differenziertes, standortgerechtes und klimaresilientes Pflanzkonzept mit erkennbarer gestalterischer und funktionaler Einbindung. 2 Punkte: fachlich übliches, standortgerechtes Begrünungskonzept. 1 Punkt: geringe Differenzierung oder nur eingeschränkt erkennbare gestalterische/funktionale Qualität. 0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar. Aufenthalts-/Nutzungsqualität 3 Punkte: vielfältige, gut eingebundene Nutzungsangebote für unterschiedliche Nutzergruppen; hohe Aufenthaltsqualität erkennbar. 2 Punkte: übliche Aufenthaltsangebote mit nachvollziehbarer Einbindung. 1 Punkt: geringe, einseitige oder nur eingeschränkt erkennbare Nutzungsqualität. 0 Punkte: nicht dargestellt oder nicht nachvollziehbar. Bewertet wird ausschließlich anhand der eingereichten Referenzunterlagen. Nicht nachvollziehbare Angaben bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab bekanntgemachten Bewertungsmaßstäbe. Die erreichten Punkte dienen anschließend der Rangbildung der geeigneten Bewerber. Für Mindestkriterien gelten die bekanntgemachten Regelungen zur Nachforderung, Aufklärung und zum Ausschluss. Für die Auswahlwertung werden nur die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ausdrücklich als wertungsrelevant benannte Referenz und die hierzu fristgerecht eingereichten wertungsrelevanten Angaben berücksichtigt. Fehlende oder nicht nachvollziehbare Angaben zu Auswahlkriterien werden mit 0 Punkten bewertet. Eine nachträgliche inhaltliche Verbesserung oder der Austausch der wertungsrelevanten Referenz findet nicht statt; Zulässige Aufklärungen dürfen nur der Erläuterung, Konkretisierung oder Plausibilisierung bereits fristgerecht eingereichter Angaben dienen. Eine nachträgliche Ergänzung wertungsrelevanter Inhalte, die zu einer höheren Punktzahl führen könnte, ist ausgeschlossen. Erreichen mehrere Bewerber auf dem letzten zur Teilnahme berechtigenden Rang dieselbe Gesamtpunktzahl und würde dadurch die bekanntgemachte Höchstzahl der Teilnehmer überschritten, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern das Los. Für die Referenz sind aussagekräftige Referenzblätter (Foto und/oder Plandarstellung) mit maximal 3 Seiten DIN A3 im PDF-Format beizufügen. Weitere Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, können bei der Auswertung unberücksichtigt bleiben.
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eignung / Mindestkriterien (Nachweis im Bewerbungsverfahren): Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt/in gefordert. Es ist nachzuweisen, dass die für die Leistung verantwortliche Person berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem einschlägigen Landesrecht zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie eine hierfür verantwortliche Person benennen. Eignung / Mindestkriterien (Nachweis nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren): Die nachfolgend genannten Eignungskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren werden bereits mit der Wettbewerbsbekanntmachung bekannt gemacht. Die entsprechenden Nachweise sind erst von den Preisträgern mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen vorzulegen. Nachweis der beruflichen Qualifikation - Die für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung / Objektplanung Freianlagen benannten Personen müssen jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Freianlagen verfügen. - Die für die Objektüberwachung Leistungsphase 8 benannte Person muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektüberwachung von Freianlagenprojekten verfügen, die nach Art und Schwierigkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Die Benennung von Nachunternehmern oder Kapazitätsgebern für das anschließende Verhandlungsverfahren ist zulässig. Soweit deren Kapazitäten zum Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, sind die vergaberechtlichen Anforderungen an die Eignungsleihe einschließlich Verfügbarkeitsnachweis und tatsächlicher Leistungserbringung im relevanten Leistungsbereich zu erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Sicherheiten / Bürgschaften
„Ist in dem Heimatstaat der Bewerber:innen die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.“
Historischer Durchschnitt aus 267.676 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen92%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.076 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Offenbach am Main.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Hessen, Darmstadt
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: