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Grundschule St. Veit - TGA
Stadtverwaltung Mayen · Mayen · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Mayen plant den Ersatzneubau einer Turnhalle mit Mensa sowie zusätzlichen Klassenräumen auf dem Gelände der Grundschule St. Veit in Mayen. Der Neubau ist als mehrgeschossiges Gebäude in Holzrahmenbauweise beziehungsweise Vollholzbauweise vorgesehen. Geplant ist eine kombinierte Nutzung aus Sport-, Mensa- und Schulbereichen. Im Erdgeschoss befinden sich eine Einfeldsporthalle sowie eine Mensa einschließlich der erforderlichen Neben-, Lager-, Technik- und Funktionsräume. Sowohl die Sporthalle als auch die Mensa sind als größere, möglichst stützenarme Nutzungsbereiche vorgesehen und stellen besondere Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung sowie an die Koordination der technischen Anlagen innerhalb der Gebäudestruktur. Im 1. Obergeschoss ist ein Gymnastikraum mit den zugehörigen Nebenräumen vorgesehen. Im 2. Obergeschoss beziehungsweise Staffelgeschoss werden Klassenräume sowie weitere schulische Nutzflächen angeordnet. Die Dachflächen sind als Flachdachkonstruktion mit Dachbegrünung vorgesehen. Zusätzlich ist die Installation einer Photovoltaikanlage geplant. Die hieraus entstehenden TGA-relevanten Anforderungen und Schnittstellen sind in Abschnitt 2.2 in den Vergabeunterlagen (Dokument "LV TGA" näher beschrieben. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsbereiche ergeben sich besondere Anforderungen an die Technische Gebäudeausrüstung. Dies betrifft insbesondere: - Wärmeversorgung und Wärmeverteilung, - Lüftungs- und Raumlufttechnik, - Trinkwasser- und Abwassertechnik, - elektrische Energieversorgung, - Beleuchtungsplanung, - Sicherheits- und Kommunikationstechnik, - Gebäudeautomation, - Aufzugsanlagen, - nutzungsspezifische Anlagen für Mensa-, Sport- und Schulbetrieb. Die Planung hat die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Nutzungsbereiche hinsichtlich Komfort, Betriebssicherheit, Energieeffizienz, Schallschutz, Wartung und Wirtschaftlichkeit angemessen zu berücksichtigen. Die besonderen Anforderungen der Holzrahmen- beziehungsweise Vollh
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für einen Neubau einer Turnhalle, Mensa und Klassenräume in Holzbauweise.
- Die Leistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß HOAI.
- Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Holzbauweise, den unterschiedlichen Nutzungsbereichen und den Schnittstellen zu anderen Planungsdisziplinen.
- Es handelt sich um ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
- Die Tragwerksplanung wird separat vergeben.
Die Stadt Mayen vergibt die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für einen Neubau einer Turnhalle mit Mensa und Klassenräumen in Holzbauweise.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
40 % der Preis Preislich gewertet wird ausschließlich der im Honorarblatt definierte vollständige Wertungspreis netto. Dieser ergibt sich aus der Summe der vollständigen Gesamt-Nettohonorare für Titel 1 und Titel 2 für die Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1 bis 9, Anlagengruppen 1 bis 8, einschließlich Nebenkosten und sämtlicher nach dem Honorarblatt preislich zu wertender Bestandteile. Die Umsatzsteuer wird bei der Preiswertung nicht berücksichtigt. Stundensätze werden nur dann in den Wertungspreis einbezogen, wenn hierfür in den Vergabeunterlagen identische Wertungsmengen oder Stundenansätze vorgegeben sind. Andernfalls dienen Stundensätze ausschließlich der Vertragsabwicklung und beeinflussen die Preiswertung nicht. Für jedes wertbare endgültige Angebot i gilt: Preis-Punkteᵢ = 400 × max { 0 ; 2 − (Pᵢ / Pmin) } Dabei ist Pᵢ der Wertungspreis des zu bewertenden Angebots und Pmin der niedrigste Wertungspreis aller wertbaren endgültigen Angebote. Das preisgünstigste Angebot erhält 400 Punkte. Ein Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Wertungspreises oder einem höheren Wertungspreis erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt die Wertung linear. Ergebnisse werden auf zwei Dezimalstellen gerundet.
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Qualität nach Wichtigkeit
60 % Leistung und Projektabwicklung Die Qualitätswertung B.1 erfolgt anhand eines projektbezogenen Ausführungskonzepts, das entsprechend den Unterkriterien B.1.1 bis B.1.6 gegliedert ist. Zu jedem Unterkriterium sind die in der Bewertungsmatrix veröffentlichten vier Bewertungsaspekte konkret, prüfbar und projektbezogen darzustellen. Eine eindeutige Fundstelle im endgültigen Angebot ist anzugeben. Die vier Bewertungsaspekte eines Unterkriteriums sind gleichwertige Prüfgesichtspunkte. Sie erhalten keine gesonderten Einzelpunkte. Der Faktor wird für das jeweilige Unterkriterium anhand des Gesamterfüllungsgrads der vier veröffentlichten Bewertungsaspekte vergeben. Die Wertungsbegründung des Auftraggebers hat alle vier Bewertungsaspekte nachvollziehbar einzubeziehen. • B.1.1 bewertet ausschließlich die angebotene Projektorganisation, Aufgabenverteilung sowie interne Prüf- und Freigabestrukturen. Bereits in Stufe 1 bewertete Qualifikation, Erfahrung und Verfügbarkeit werden nicht erneut bepunktet. • B.1.2 bewertet die angebotenen Abläufe zur Ausfallsicherheit, Wissenssicherung, Kommunikation und Terminorganisation; nicht die bereits bewertete Personalkapazität oder Qualifikation. • B.1.3 bewertet die digitale Modell-, Schnittstellen- und Kollisionskoordination. • B.1.4 bewertet die Methodik der Energie- und Anlagenplanung einschließlich Gebäudeautomation und Monitoring. • B.1.5 bewertet die Methodik der Leistungsphase 6 und der Vergabevorbereitung einschließlich Mengen-, Schnittstellen-, Titel- und Nachtragsmanagement. • B.1.6 bewertet die Methodik der nutzungs- und zonenbezogenen Regelungs- und Lüftungsplanung einschließlich Inbetriebnahme und Einregulierung. Energiemonitoring wird ausschließlich unter B.1.4 bewertet. Siehe ergänzend auch "Zuschlagskriterien Stufe 2.ZIP".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Ergänzend zu den Angaben des Formblatts 124 LD: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden oder verbindliche Erklärung eines Versicherers, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall herzustellen. Die Erfüllung der bekannt gemachten Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie die Abgabe der geforderten Eigenerklärungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Stufe des Verfahrens. Nur geeignete Bewerber, die sämtliche Mindestkriterien erfüllen und die erforderlichen Eigenerklärungen vollständig abgegeben haben, werden in die Auswahlwertung einbezogen. Unter den geeigneten Bewerbern wird anschließend anhand der in den Vergabeunterlagen näher definierten Auswahlkriterien „Auswahlreferenzen / vergleichbare Erfahrung“ sowie „Projektbezogene Kapazität und Schlüsselperson“ eine Rangfolge gebildet. Die Einzelheiten zu den Auswahlkriterien, den Bewertungsmaßstäben und der Wertungsmethode ergeben sich aus der Anlage „Auswahlkriterien einschließlich Wertungsmethode“. Identische Eignungsmerkmale werden innerhalb der Auswahlwertung nicht mehrfach bepunktet. Bei einem Gleichstand am letzten Einladungsplatz entscheidet in folgender Reihenfolge: • höhere Punktzahl bei A.1 „Auswahlreferenzen / vergleichbare Erfahrung“, • danach höhere Punktzahl bei A.2 „Projektbezogene Kapazität und Schlüsselpersonen“, • bei fortbestehendem Gleichstand ein dokumentierter Losentscheid unter den gleichrangigen geeigneten Bewerbern. Die Auswahlkriterien beziehen sich ausschließlich auf den Teilnahmewettbewerb.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung des Bieters anhand der in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter (u. a. zum Umsatz, Ausschlussgründen, Mindestlohn, Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland aufweisen). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen weitere Nachweise vorzulegen (siehe ergänzend auch die Vergabeunterlagen).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Ergänzend zu den Angaben des Formblatts 124 LD: Mindestens eine vergleichbare Referenz der Fachplanung Technische Ausrüstung im Hochbau innerhalb des bekannt gemachten Referenzzeitraums mit den Anlagengruppen 1 bis 5 oder vergleichbarer technischer Komplexität, den Leistungsphasen 3 bis 8 und einem Brutto-Rauminhalt (BRI) von mindestens 5.000 m³. Bei laufenden Referenzprojekten zählen nur die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist tatsächlich erbrachten Leistungsphasen. Der Nachweis ist in Anlage R1 „Formblatt Unternehmensreferenzen“ zu führen. Ergänzend hierzu sind für die Auswahlwertung gemäß den nachfolgenden Auswahlkriterien bis zu drei weitere Referenzen einzureichen. Diese Referenzen dienen ausschließlich der Bewertung der Auswahlkriterien und der Bildung einer Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern. Die Erfüllung des Mindestkriteriums führt für sich allein zu keiner Punktevergabe; eine Auswahlwertung erfolgt ausschließlich nach den nachfolgenden Merkmalen: A.1.1 Vergleichbare TGA-Planungsanforderungen: - Gebäudeumfang: Brutto-Rauminhalt (BRI) von mindestens 5.000 m³ - Komplexe beziehungsweise gemischte Nutzung: mindestens zwei funktional unterschiedliche Nutzungsbereiche oder vergleichbare Schnittstellen- und Betriebsprofilkomplexität - Umfang der Anlagengruppen: Fachplanung von mindestens fünf Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung - TGA-Planung der Leistungsphasen 3–5 - TGA-Planung der Leistungsphasen 6–8 A.1.2 TGA-Integration im Holz- / Holzhybridbau - Mehrgeschossiger Holz- / Holzhybridbau - Frühzeitige Koordination von Trassen, Schächten, Durchbrüchen, Aussparungen oder Befestigungspunkten mit der Holzbaukonstruktion - Fachplanerische Schnittstellen der TGA zu mindestens zwei der Bereiche Tragwerk, Brandschutz, Schallschutz oder Luftdichtheit - Berücksichtigung von Vorfertigung oder Montageabläufen im Holzbau oder BIM-gestützte TGA-Koordination A.1.3 Regenerative Energie- und Automationssysteme - Wärmepumpensystem einschließlich Niedertemperatur-Wärmeverteilung oder fachlich vergleichbares System - Geothermie, Erdsonden oder vergleichbare Wärmequellenanlage einschließlich Genehmigungs- oder Schnittstellenkoordination - Photovoltaikanlage einschließlich Eigenstromnutzung oder technisch vergleichbare Eigenenergieversorgung - Gebäudeautomation, Energiemonitoring oder Lastmanagement Für die Referenzen ist die Anlage R1 „Formblatt Unternehmensreferenzen“ verbindlich zu verwenden. (siehe ergänzend ANLAGE ZU DEN VERGABEUNTERLAGEN AUSWAHLKRITERIEN EINSCHLIESSLICH WERTUNGSMETHODE)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Ergänzend zu den Angaben des Formblatts 124 LD: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in beziehungsweise Beratende/r Ingenieur/in oder einer gleichwertigen Berufsqualifikation. Juristische Personen benennen mindestens einen für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen. Die konkrete Projektleitung, die Stellvertretung und deren persönliche Projekterfahrung werden nicht unter M.1, sondern gesondert unter A.2 bewertet. Ergänzend hierzu werden für die Auswahlwertung ausschließlich die dem konkreten Auftrag verbindlich zugeordneten Personen und Kapazitäten bewertet: Für die Angaben und Nachweise zu A.2.1 der Vergabeunterlagen ist die Anlage R3 „Formblatt Projektteam und Verfügbarkeit“ verbindlich zu verwenden. Unter A.2.2 der Vergabeunterlagen wird die persönliche Projekterfahrung der vorgesehenen TGA-Gesamtprojektleitung anhand von höchstens drei persönlichen Projektreferenzen bewertet. Hierfür ist die Anlage R2 „Formblatt Persönliche Projekterfahrung der Projektleitung“ mit den Referenzblättern R2.1 bis R2.3 verbindlich zu verwenden. Berücksichtigt werden Tätigkeiten innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der berufliche Werdegang ist zusätzlich in einem Lebenslauf darzustellen; die bloße Dauer der allgemeinen Berufstätigkeit wird nicht bepunktet. Dieselben Projekte dürfen zugleich als Unternehmensreferenzen unter A.1 der Vergabeunterlagen benannt werden; unter A.2.2 der Vergabeunterlagen wird jedoch ausschließlich die persönliche Funktion, Verantwortung und Bearbeitung der vorgesehenen TGA-Gesamtprojektleitung bewertet. Die in Anlage R3 eingereichten Lebensläufe und Qualifikationsnachweise dienen bei A.2.1 der Vergabeunterlagen ausschließlich dem Nachweis der beruflichen Grundqualifikation, der vorgesehenen Funktion, der verbindlichen Projektzuordnung und der Verfügbarkeit. Die persönliche Projekterfahrung wird ausschließlich unter A.2.2 der Vergabeunterlagen anhand der Anlage R2 bewertet. (siehe ergänzend ANLAGE ZU DEN VERGABEUNTERLAGEN AUSWAHLKRITERIEN EINSCHLIESSLICH WERTUNGSMETHODE)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Prüfung und gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Vergabeunterlagen wird den Bewerbern und Bietern empfohlen, etwaige Unklarheiten, Hinweise oder vermutete Verstöße gegen die Vergabeunterlagen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen beziehungsweise Angeboten über die Vergabeplattform mitzuteilen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 23.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.797 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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