AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YTAY54MTF/documents) · Abgerufen am 17.09.2026 02:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-568032-2025/

Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim - Schloss Raben Steinfeld - Holzschutzgutachten

Notice-ID: ted-568032-2025 · Procedure-ID: fe16d56a-2e8d-4c01-be27-1e070ba875f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim, Parchim
Veröffentlicht
29.08.2025
Frist (Submission)
30.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71319000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Inhalt des vorliegenden LVs ist die gutachterliche Erfassung der vorliegenden tragenden und nichttragenden Holzelemente des Schloss Raben Steinfels. Die Begutachtung umfasst alle 4 Etagen des Gebäudes inkl. Dachtragwerk und Balkonanlagen. Die Hölzer sind auf Schäden durch Organismen, chem. Einflüsse, strukturelle Schäden und dergl. zu untersuchen. Schloss Raben Steinfeld: Brutto-Grundfläche: ca. 600 m2 je Geschoss Summe inkl. Dach: ca. 3.000m2 Begutachtung auf: - Holzschädigende Organismen - Strukturelle Schäden - Schäden durch chem. Einflüsse

Vertragslaufzeit

Periode
2 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).