AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/568366-2026) · Abgerufen am 23.08.2026 06:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-568366-2026/

Robotersystem Orthopädie

Notice-ID: ted-568366-2026 · Procedure-ID: 1eb343f1-5c4a-440d-8aa4-70853e13f6bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Veröffentlicht
17.08.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Mako SmartRoboticsTM Plattform (Mako 4) der Firma Stryker. Bei dem System handelt es sich nach fachlicher Prüfung um eine technisch und funktional einzigartige robotische Komplettlösung für die Endoprothetik. Die Mako 4-Plattform verbindet als einziges am Markt verfügbares System eine präoperative CT-basierte 3D-Planung, eine intraoperative Echtzeitnavigation sowie eine aktiv haptisch geführte Roboterarm-Technologie. Diese Kombination ist für das definierte medizinische Beschaffungsziel (Erreichung maximaler Präzision bei gleichzeitigem Schutz des umliegenden Weichgewebes durch vordefinierte, starre virtuelle Grenzen / "Sperrzonen") zwingend erforderlich. Andere am Markt verfügbare robotische oder navigationsgestützte Systeme beschränken sich auf rein passive Navigationslösungen oder halbaktive Führungshilfen. Sie bieten keine gleichwertige, aktiv-haptische Begrenzung des Fräs- und Sägevorgangs und können das geforderte Sicherheitsniveau zum Schutz des Patienten nicht abbilden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
17.08.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 27.08.2026
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).