AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 22:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-568824-2025/

Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft – Vergabe von Erstaufforstungsflächen zum Waldausgleich für Landesprojekte

Notice-ID: ted-568824-2025 · Procedure-ID: f7c5cabb-3428-4488-9230-36fa4bb3f4a8

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Stammdaten

Auftraggeber
Saarland, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Abteilung OBB 2
Veröffentlicht
01.09.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
77230000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
650.000 €

Beschreibung

Das Saarland benötigt für Eigenprojekte des Landes, welche in bestehende Waldbestände eingreifen, Waldausgleichsflächen zur Kompensation des Eingriffes. Die Kompensation kann entsprechend des LWaldG ausschließlich in Form von Erstaufforstungen innerhalb des Saarlandes erfolgen. Waldverbesserende Maßnahmen oder Maßnahmen in anderen Bundesländern oder außerhalb Deutschlands sind entsprechend LWaldG Saarland unzulässig. Die Regelungen des LWaldG Saarland sind bei der Beschaffung zwingend zu beachten. Die Kompensation muss nicht in der Gemeinde des Eingriffes erfolgen. Das Land hat einen Bedarf an Kompensationsflächen von rd. 5,5 ha im Jahr 2025, bis zum 31.12.2025. Die Erstaufforstung bedarf einer separaten Erstaufforstungsgenehmigung durch die Forstbehörde des Landes. Die veranschlagten Kompensationsflächen müssen daher bis zum 31.12.2025 genehmigt sein. Es soll kein Grunderwerb erfolgen, sondern lediglich der Erwerb dinglicher Rechte zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück beschafft werden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
01.09.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 11.09.2025 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).