AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Streusalz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg, Burg
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Frist (Submission)
- 17.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34927100 — Transportmittel
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Streusalz, lose ca. 126t jährlich Streusalz in 25kg Säcken ca. 7t jährlich — Streusalz, lose ca. 25t jährlich — Streusalz, lose ca. 144t jährlich Streusalz in 25kg Säcken ca. 12t jährlich — Streusalz, lose ca. 254t jährlich Streusalz in 25kg Säcken ca. 11t jährlich — Streusalz, lose ca. 84t jährlich Streusalz in 25kg Säcken ca. 4t jährlich
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — 1: Altengrabow
- Erfüllungsort
- Möckern OT Dörnitz
Los 2 — 2: Burg
- Erfüllungsort
- Burg
Los 3 — 3: Klietz
- Erfüllungsort
- Klietz
Los 4 — 4: Planken
- Erfüllungsort
- Westheide OT Hütten
Los 5 — 5: Brück
- Erfüllungsort
- Brück
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 30.11.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).