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geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel - 8 Lose
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 17.09.2026, 08:30 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Badingen - Flur 5, Los 2 - Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4, Los 3 - Gemarkung Hohenbruch - Flur 7, Los 4 - Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2, Los 5 - Gemarkung Mildenberg - Flur 5, Los 6 - Gemarkung Mildenberg - Flur 2, Los 7 - Gemarkung Schulzendorf - Flur 2, Los 8 - Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise "lange Bearbeitungszeiten". Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. — Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geome
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die geometrische Qualitätsverbesserung von landwirtschaftlichen Flächen in acht Katasterbezirken.
- Die Leistung ist in acht Lose aufgeteilt, die einzeln oder gemeinsam vergeben werden können.
- Teilnahmeberechtigt sind nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten.
- Die Vergütung erfolgt nach den Gebührenordnungen für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
- Die genauen Anforderungen und der Umfang ergeben sich aus dem Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023).
Die Ausschreibung betrifft die geometrische Qualitätsverbesserung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Katasterbezirk Gemarkung Badingen - Flur 5Erfüllungsort Zehdenick OT Badingen
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Los 2 Katasterbezirk Gemarkung Kreuzbruch - Flur 4Erfüllungsort Liebenwalde OT Kreuzbruch
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Los 3 Katasterbezirk Gemarkung Hohenbruch - Flur 7Erfüllungsort Kremmen OT Hohenbruch
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Los 4 Katasterbezirk Gemarkung Altlüdersdorf - Flur 2Erfüllungsort Gransee OT Altlüdersdorf
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Los 5 Katasterbezirk Gemarkung Mildenberg - Flur 5Erfüllungsort Zehdenick OT Mildenberg
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Los 6 Katasterbezirk Gemarkung Mildenberg - Flur 2Erfüllungsort Zehdenick OT Mildenberg
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Los 7 Katasterbezirk Gemarkung Schulzendorf - Flur 2Erfüllungsort Sonnenberg OT Schulzendorf
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Los 8 Katasterbezirk Gemarkung Großwoltersdorf - Flur 5Erfüllungsort Großwoltersdorf
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung "Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur" befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur " gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mittels Formular 4.1 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2021 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Mildenberg, Flur 2) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.365 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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