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Umbau- und Sanierungsmaßnahme Neues Rathaus - Generalplanerleistungen
Vergabe-Ergebnis
rimpf Architektur Gesellschaft für Architektur- und Generalplanung mbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalplanerleistungen für Umbau und Sanierung des Neuen Rathauses Büdelsdorf.
- Leistungsbilder umfassen Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz.
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und stufenweiser Beauftragung.
- Nachweis vergleichbarer Maßnahmen in der Vergangenheit ist erforderlich.
- Vorläufige Kostenschätzung für KG 300+400 liegt bei ca. 7,6 Mio. € netto.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Generalplanerleistungen (gem. §§ 34, 51, 55 (Anl.gr. 1-8), Thermische Bauphysik, Brandschutz), Besondere Leistungen, stufenweise Vergabe Da das jetzige Rathaus für die Kernverwaltung nach über 40 Jahren zu klein geworden ist, hat die Stadt Büdelsdorf aufgrund der beengten Situation im Frühjahr 24 ihr Vorkaufsrecht für ein Versicherungsgebäude, Parkallee 21 mit einer Gesamt-Nutzfläche von ca. 5.203 m2 in Anspruch genommen. Die Immobilie der Gebäudeklasse 5 wurde Mitte der 1990er Jahre in Betrieb genommen und liegt in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Rathaus. Das Gebäude weist 5 Geschosse, inkl. Dachgeschoss und Tiefgarage mit Lager- und Archivflächen auf. Der Grundplan bzw. die Grundstruktur im KG, 1.OG, 2.OG und DG entsprechen der Konzeption eines Verwaltungsgebäudes. Die innere Anordnung kann weitestgehend übernommen werden. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung entnehmen Sie bitte den Informationsunterlagen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik, Brandschutz). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die vorgenannten Leistungsbilder abdecken können (Konstellationen mit Bewerbergemeinschaften und / oder Einbindung von Nachunternehmern sind möglich) und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 7.621.679,53 € netto (KG 300 + 400). _________________________________________________________________________________________ Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Ph
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 35 %
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
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Qualität 25 %
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
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Preis 20 %
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
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Qualität 20 %
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer rimpf Architektur Gesellschaft für Architektur- und Generalplanung mbHZuschlagswert 1.787.036 €1 Veröffentlichung
- 18.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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