AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 04:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-570332-2024/

TNW_ Bürgerhaus Katharinenberg

Notice-ID: ted-570332-2024 · Procedure-ID: 8561673d-6f34-437d-aa74-3e1527c9d481

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Großmehring, Großmehring
Veröffentlicht
20.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
118.708 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Großmehring plant den Neubau eines Bürgerhauses im Ortsteil Katharinenberg. . Es gibt bereits einen Vorentwurf von 05.2022, die Variante 4 soll zur Umsetzung kommen. Die Kosten der KG 200-700 wurden in 2022 auf gut 1,3 Mio. EUR prognostiziert, heute geht man eher von 1,8 Mio. EUR aus. . Das Grundstück wird ab Jahresbeginn 2025 erschlossen, im Anschluss an das Verfahren ist mit den Planungsleistungen zu beginnen. Anfang 2026 soll der Spatenstich erfolgen. Die Fertigstellung soll spätestens im 1.Quartal 2027 erfolgen. . Mit diesem Vergabeverfahren werden die Architektenleistungen der Leistungsphasen 2 (teilweise) -9, des Leistungsbildes "Gebäude und Innenräume" stufenweise vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus.

Vertragslaufzeit

Periode
26 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).