AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
A595-09 Neubau Holzhackschnitzelheizwerk - Elektroinstallation
Stammdaten
- Auftraggeber
- KU Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu, Immenstadt i. Allgäu
- Veröffentlicht
- 29.08.2025
- Frist (Submission)
- 31.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45311200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Anschluss der NSHV inkl. aller Einbaugeräte. Der Bemessungsstrom beträgt 2.000A, es sind 2 Leistungsschalterabgänge ≥1.000A, sowie zahlreiche NH-Abgänge vorgesehen. Außerdem beinhaltet die Ausschreibung die restlichen niederspannungsseitigen Elektroinstallationen im Gebäude, dies beinhaltet insbesondere Beleuchtung, Unterverteiler, Kabeltrassen und Anbindung der Erzeuger/Verbraucher bis 1000A mittels Kabel und Leitungen, sowie den Blitzschutz und das passive Datennetz. Des Weiteren soll ein unterbrechungsfreies Netz mittels USV umgesetzt werden, sowie eventuell auch ein Ersatzstromnetz mittels Container-Notstromaggregat. Ein Teil der Anbindearbeiten erfolgt hierbei im bestehenden Heizwerk, welches sich direkt neben dem Neubau befindet. Zusätzlich ist noch die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Photovoltaik (PV)-Anlage für den Neubau Teil dieser Ausschreibung. Das Gebäude hat in den Außenmaßen ca. 32 m x 24 m und eine Gebäudehöhe von ca. 11 m an der Traufe und ca. 12 m am First. Die PV-Anlage besteht aus einer Auf-Dach-PV-Anlage von ca. 60 kWp und einer Fassaden-PV-Anlage von ca. 60 kWp sowie deren Unterkonstruktionen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.