AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDNH1/documents) · Abgerufen am 15.09.2026 12:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-570946-2024/

Gebäude- und Inventarversicherungen des Rhein-Erft-Kreises

Notice-ID: ted-570946-2024 · Procedure-ID: c544181e-23e9-4250-a810-42e984154e33

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim
Veröffentlicht
26.08.2024
Frist (Submission)
10.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Geschätzter Wert
1.056.746 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung des Rhein-Erft-Kreises. Die Gesamtversicherungssumme in der Gebäudeversicherung beträgt EUR 406.622.185,14 (Neuwert) sowie in der Inventarversicherung EUR 46.680.184,56. Die versicherten Gefahren sind für Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Des Weiteren soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein. Es sind Angebote ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt von EUR 2.000,00 (max. EUR 20.000,00 p.a.) zu unterbreiten. Die Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung sind abweichend und können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
01.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
91 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).