AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019135ad-1612-4590-bfb2-208ba10a0be9/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 13.10.2026 00:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-571176-2024/

Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung an verschiedenen Objekten der Stadt Hainichen

Notice-ID: ted-571176-2024 · Procedure-ID: 019135ad-1612-4590-bfb2-208ba10a0be9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hainichen, Hainichen
Veröffentlicht
03.09.2024
Frist (Submission)
08.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
266.700 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung der Eduard-Feldner-Grundschule in Hainichen — Unterhalts- und Grundreinigung der Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule in Hainichen — Glas- und Rahmenreinigung an Gebäuden der Stadt Hainichen die Objekte sind : Oberschule, Grundschule, ehem. Webschule, Rathaus, Gellert Museum, Archiv, Bibliothek, Sportforum, Lehrschwimmhalle

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).