AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020
Stammdaten
- Auftraggeber
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Dresden
- Veröffentlicht
- 20.09.2024
- Frist (Submission)
- 30.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79313000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR) gemäß Artikel 66, 76 und 78 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (im Folgenden "ELER-VO") sowie Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden "ESI-VO"). Durch den AN ist im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein Bericht zu erstellen. Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft. In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden sowie Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Dazu sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 09.12.2024
- Ende
- 09.10.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.