AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 15:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-572123-2025/

Deutschland – Estricharbeiten – Grundschule und Hort - Estricharbeiten

Notice-ID: ted-572123-2025 · Procedure-ID: ad7d6ae6-b186-4ecc-acac-c48f68c2236c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nüdlingen
Veröffentlicht
02.09.2025
Frist (Submission)
01.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Schule weist eine Grundrissabmessung von ca. 29 x 27 m auf und verfügt über drei oberirdische Geschosse und ist einfach unterkellert. Im Eingangsbereich kragen die Obergeschosse ca. 2,50 m über das Erdgeschoss aus. Die oberen Geschosse gliedern sich mit einer umlaufenden Galerie um einen Luftraum über der Pausenhalle. Der Luftraum wird mit einem Glasdach nach oben begrenzt. Der Hort weist eine Grundrissabmessung von ca. 27 x 24 m auf, verfügt über zwei Geschosse und ist nicht unterkellert. Auch beim Hort erfolgt die Überdachung des Eingangsbereiches durch eine Auskragung des Obergeschosses. Analog der Schule erhält der Hort einen zweigeschossigen Luftraum mit Glasdach. In diesem Luftraum befindet sich eine zentrale Treppe, die das Obergeschoss erschließt. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten für Schule und Hort: Schule -Zement-Heizestrich in verschiedenen Stärken inklusive Wärmedämmung und Abdichtung: ca. 2700m2 Hort -Zement-Heizestrich in verschiedenen Stärken inklusive Wärmedämmung und Abdichtung: ca. 1100 m2

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).