AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 00:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-573040-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – 302768_Erschließung Baugebiet Reinachweg

Notice-ID: ted-573040-2025 · Procedure-ID: e3a016e9-fa56-4101-b61b-7159ac671470

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtbauamt Friedrichshafen
Veröffentlicht
03.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
156.000 €

Beschreibung

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. — Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. — Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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