AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 01:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-573049-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Neubau einer Kindertagesstätte in Lünebach – TGA - Neuausschriebung

Notice-ID: ted-573049-2025 · Procedure-ID: 126c7fef-cb4a-4fa5-ab2f-a952c7c69e46

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Veröffentlicht
03.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Entsorgung & Recycling

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Lünebach. Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 zu § 55 Abs. 3, 56 Abs. 3 HOAI (Objektliste) zu erbringen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI; 2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI; 3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI; 4. Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI; 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI; 7.1. Nutzungsspezifische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI. Um den zukünftigen Betreuungsbedarf decken zu können, plant die Ortsgemeinde Lünebach den Neubau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte. Die Bedarfsplanung sieht derzeit den Zuwachs von 15 neuen Plätzen (25+15+15) als notwendig an. Auch einjährige Kinder sollen im Bedarfsfall aufgenommen werden. Für den Neubau der KiTa hat die Ortsgemeinde Lünebach kürzlich ein ca. 4.000 qm großes Grundstück erworben. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: - Das Raumprogramm ist als Anlage dieser Ausschreibung beigefügt. - Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) in Annährung an die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren und aufgeteilt in Anlagengruppen vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung. Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude sind bereits beauftragt worden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis spätestens Frühjahr 2026 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll bis spätestens Sommer 2026 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens Mitte 2027 abgeschlossen sein (Bauende).

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).