AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.05.2026 17:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-573647-2025/

Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Neubau Kindertagesstätte Hegge - TWP

Notice-ID: ted-573647-2025 · Procedure-ID: b72920b5-7d58-4dbb-9a15-c45014e6feba

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Waltenhofen
Veröffentlicht
03.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Entsorgung & Recycling

Beschreibung

Die Gemeinde Waltenhofen im Allgäu plant den Neubau einer Kindertagesstätte bestehend aus einem fünfgruppigen Kindergarten und einer fünfgruppigen Krippe in der Ortsmitte des Ortsteils Hegge. Für die Vergabe der Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen wurde bereits ein Planungswettbewerb durchgeführt. Das Gebäude wird als Holzrahmenbau mit sichtbarem Tragwerk errichtet. Der Auftraggeber erwartet daher eine ansprechende Gestaltung des Tragwerks insbesondere auch im Zusammenwirken mit der Technischen Ausrüstung. Die Bruttogrundfläche des geplanten Gebäudes wird ca. 4.000 m² betragen. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung §§ 51 ff. HOAI beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 beauftragt. Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024). Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 ist für Anfang des Jahres 2026 vorgesehen. Der Abschluss der Maßnahme soll bis Ende 2027 erfolgen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).