AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 04:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-57480-2025/

Prüfsachverständigenleistungen an ausgewählten Systemen für Offshore-Netzanschlusssystemen

Notice-ID: ted-57480-2025 · Procedure-ID: f4396064-f7c5-4998-96ab-17584c12a429

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Stammdaten

Auftraggeber
TenneT Offshore GmbH, Bayreuth
Veröffentlicht
16.12.2024
Frist (Submission)
07.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
6.048.000 €
Rahmen-Maximum
12.096.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der Leistungsumfang der Ausschreibung beinhaltet PRÜFSACHVERSTÄNDIGENLEISTUNGEN AN AUSGEWÄHLTEN SYSTEMEN FÜR OFFSHORE-NETZANSCHLUSSYSTEME. Dieses betrifft folgende Lose: • Los 1 – Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung • Los 2 – Lüftungsanlagen und Luftaufbereitungseinrichtungen • Los 3 – Rauchabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen • Los 4 – Brandmeldeanlagen • Los 5 – Löschsysteme Im Rahmen des Vertrages hat der Auftragnehmer Prüfsachverständigenleistungen sowie (vor-) und nachbereitende Maßnahmen zu erfüllen. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Prüfleistungen II-Ausschreibung Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an folgende E-Mail Adresse: wiebke.isensee@tennet.eu. Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete NDAs an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 07.02.2025 um 12:00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Informationen oder Unterlagen, die nicht in Deutscher Sprache sind, muss eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form(e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: support-nl@mercell.com Telefon:+31 (0) 85-001 4593 Öffnungszeiten: 9:00-17:00 MEZ

Lose

6 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
01.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).