AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 07:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-57497-2025/

Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Kauf fabrikneuer Feuerwehrfahrzeuge

Notice-ID: ted-57497-2025 · Procedure-ID: 9584ca8f-d5e1-461c-afdb-4c2b4bd5210f

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Geest und Marsch Südholstein — Amt Horst-Herzhorn
Veröffentlicht
28.01.2025
Frist (Submission)
05.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
715.000 €

Beschreibung

Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21:2016-05 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21:2016-05 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer feuerwehrtechnischer Ausbau Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21:2016-05 — Kauf von 1 Stück fabrikneue feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21:2016-05 — Kauf von 5 Stück fabrikneue Rollwagen nach Fachempfehlung Nr. 2 des DFV vom 30.07.2014, geeignet zum Transport und zur Nutzung in einem Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L1 nach DIN 14555-21:2016-05 sowie an der Einsatzstelle — Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Löschfahrzeug Logistik LF 10 L in Anlehnung an DIN 14530-5:2029-11 und DIN 14555-22-2013-05 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Feuerwehrfahrzeug Löschfahrzeug Logistik LF 10 L in Anlehnung an DIN 14530-5:2029-11 und DIN 14555-22-2013-05

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).