AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 07:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-57520-2024/

Deutschland – Grundstückspflege – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für neun Bundesliegenschaften in Bayern und Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München - VOEK 005-23

Notice-ID: ted-57520-2024 · Procedure-ID: 8a88a3c1-733f-494b-bb78-f739f0e5e850

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
Veröffentlicht
29.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77314000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Zuschlagswert
963.471 €

Beschreibung

Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Grünpflege: Pflanzflächen ca. 1.295 qm und 250 lfm.; Rückschnitt an Sträuchern ca. 250 qm und 70 lfm.; Pflege von Bodendecker ca. 830 qm; Rückschnitt an Hecken ca. 180 lfm. und Wiesen-/Rasenflächen ca. 250 qm. Grauflächenreinigung: Reinigungsflächen Grau gesamt 3.325 qm nichtöffentliche Flächen, Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen 12 Stück und Entwässerungsrinnen reinigen 6 lfm. Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist. — Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen des Zollamts Grünpflege: Wiesen-/Rasenflächen ca. 2.193 qm. Grauflächenreinigung: Reinigungsflächen Grau gesamt 2.442 qm nichtöffentliche Flächen und Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 5 Stück Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist. — Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Süd WE140877 - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Grünpflege: Pflanzflächen ca. 186 qm; Rückschnitt an Gehölzer ca. 186 qm und ca. 130 lfm. und Wiesen-/Rasenflächen ca. 1.765 qm. Grauflächenreinigung: Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen 13 Stück WE141641 - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Süd Grünpflege: Rückschnitt an Sträuchern ca. 70 qm; Rückschnitt an Efreu ca. 110 qm und Wiesen-/Rasenflächen ca. 110 qm. Grauflächenreinigung: Reinigungsflächen Grau gesamt 2.650 qm nichtöffentliche Flächen Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist. — Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen des Zollamts Grünpflege: Pflanzflächen ca. 50 qm und 25 lfm.; Rückschnitt an Sträuchern ca. 30 qm und ca. 5 lfm.; Rückschnitt an Hecken ca. 25 lfm. und Wiesen-/Rasenflächen ca. 1.175 qm. Grauflächenreinigung: Reinigungsflächen Grau gesamt 486 qm nichtöffentliche Flächen Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen 1 Stück Entwässerungsrinnen reinigen ca. 7 lfm. Lichtschächte reinigen ca. 4 Stück Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist. — Grünpflege auf den Außenanlagen einem unbebauten Gewerbeplatz und der Bundesnetzagentur WE 134963 - Gewerbe Rückschnitt an Sträuchern ca. 1.800 qm und Wiesen-/Rasenflächen ca. 4.450 qm. WE 144493 - Bundesnetzagentur Pflanzflächen ca. 815 qm; Rückschnitt Flächenpflanzung ca. 305 qm; Rückschnitt Gehölzpflanzung ca. 510 qm; Bewässern Pflanzflächen ca. 815 qm; Düngung Flächenpflanzung 30 g/m² mineral. NPK-Dünger ca. 305 qm; Wiesen-/Rasenflächen ca. 1.330 qm und Pflege Gründach ca. 362 qm. Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. — Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hauptzollamt, Zollfahndungsamt, sowie des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt WE 140768- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hauptzollamt, Zollfahndungsamt Grünpflege: Pflanzflächen ca. 9.9980 qm und Bäume wässern 287 Stück; Rückschnitt an Gehölzen ca. 9.834 qm; Wiesen-/Rasenflächen ca. 23.576 qm und Pflege Dachbegrünung - BAMF ca. 1.075 qm. Grauflächenreinigung: Reinigungsflächen Grau gesamt 1.512 qm nichtöffentliche Flächen WE 141900 - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Grünpflege: Rückschnitt an Sträuchern ca. 39 qm; Pflege Bodendecker ca. 142 qm, Rückschnitt an Hecken ca. 101 qm und Wiesen-/Rasenflächen ca. 430 qm. Grauflächenreinigung: Reinigungsflächen Grau gesamt 41 qm nichtöffentliche Flächen Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist. — Grauflächenreinigung und Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen Bundesamt des Zollamts Grauflächenreinigung: Reinigungsflächen Grau gesamt 2.257 qm nichtöffentliche Flächen Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen 3 Stück Entwässerungsrinnen reinigen ca. 112 lfm. Winterdienst: Reinigungsflächen Winter gesamt 2.332 qm, davon öffentliche Flächen ca. 75 qm und nichtöffentliche Flächen ca. 2.257 qm Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist. Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst Im Rahmen des Winterdienstes sind u. a. nachfolgende Aufgaben durchzuführen: - begeh- und/oder befahrbare Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen - Bereitstellung, Ausbringung, Entfernung und fachgerechte Entsorgung von Streugut - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Fertigung von Protokollen über die Durchführung der vereinbarten Leistungen Der Winterdienst ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht auf den bezeichneten Flächen erfüllt ist. Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass auch bei besonderen Witterungslagen, u. a. Blitzeis, Reifglätte, die Verkehrssicherheit jederzeit gegeben ist. Dabei hat sie sich ggf. auch über lokale Besonderheiten vorab umfassend kundig zu machen bzw. selbstständig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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