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Aktuarielle Leistungen -BüvA
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts — AOK Bayern - Die Gesundheitskasse — AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen — AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Vergabe-Ergebnis
- B&W Deloitte GmbH
- Mitglied der Bietergemeinschaft (Axel Fürderer)
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Welcher Bieter welches Los gewonnen hat → TED-Detail ansehen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand sind versicherungsmathematische Gutachten für gesetzliche Krankenkassen.
- Leistungen umfassen die Begutachtung bestehender und neuer Tarife sowie Wahltarife.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 271.200 EUR.
- Anforderungen beinhalten die Berücksichtigung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten bzw. Mitgliedern verschiedene optionale Leistungen an. Hierzu zählen zum Beispiel Bonusangebote sowie Wahltarife. Im Rahmen des Produktangebotes sowie der Produktentwicklung und -anpassung ergeben sich hieraus verschiedene Handlungsanlässe für aktuarielle Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Diese sind insbesondere 1. Versicherungsmathematische Begutachtung bereits bestehender Tarife/Angebote insbesondere aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Versicherungsmathematische Begutachtung bei Anpassung bereits bestehender Tarife / Angebote 3. Versicherungsmathematische Begutachtung vor Einführung neuer Tarife / Angebote
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage 07)
-
Qualität 50 %
Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage 07) Hinweis: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Qualität erfolgt in zwei Phasen. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, auf der Grundlage der eingereichten Angebote mit drei Bietern eine wertende und verifizierende Teststellung mit Präsentation vorzunehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 271.200 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) B&W Deloitte GmbH · Mitglied der Bietergemeinschaft (Axel Fürderer)Auftragsvolumen (Rahmen) 325.440 €1 Veröffentlichung
- 20.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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